03.11.20 - Compliance- & Governance-Newsletter
Das Bundeskartellamt hat den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung zu Smart-TVs vorgelegt
Daten werden für Unternehmen aller Branchen immer wichtiger. Für 85 Prozent der Unternehmen in Deutschland mit 50 oder mehr Beschäftigten hat die Datennutzung bereits heute eine sehr große oder eher große Bedeutung
03.11.20 - Bundeskartellamt fordert im Rahmen seiner Verbraucherschutzbefugnisse bessere Verbraucher-Informationen über die Datenverarbeitung von Smart-TVs
Das Bundeskartellamt hat den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung zu Smart-TVs vorgelegt. Smart-TVs sind internetfähige Fernsehgeräte, mit denen die Verbraucher über das klassische Fernsehprogramm hinaus Internetangebote wie Video-Streaming und viele weitere Informationen und Funktionen nutzen können. Sie stehen stellvertretend für viele Geräte des sog. Internet der Dinge (Internet of Things, kurz IoT). Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Ziel muss es sein, den Nutzern von Smart-TVs – und von IoT-Geräten generell – zu deutlich mehr Souveränität über ihre eigenen Daten zu verhelfen. Fast jedes neu verkaufte Fernsehgerät ist heute ein Smart-TV. Anders als herkömmliche Fernseher bieten Smart-TVs unterschiedlichste Nutzungsmöglichkeiten im digitalen Verbraucheralltag. Bei vielen Smartfunktionen hinterlassen Verbraucher jedoch digitale Spuren. Die Empfänger der Daten nutzen diese geschäftlich und zwar meistens, ohne die Verbraucher vorab ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung zu informieren. Das sollte sich ändern."
03.11.20 - 85 Prozent der Unternehmen sehen große Bedeutung von Daten für ihr Geschäft
Daten werden für Unternehmen aller Branchen immer wichtiger. Für 85 Prozent der Unternehmen in Deutschland mit 50 oder mehr Beschäftigten hat die Datennutzung bereits heute eine sehr große oder eher große Bedeutung. Und sogar 91 Prozent sind davon überzeugt, dass in zwei Jahren die Datennutzung von großer Bedeutung sein wird. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter 503 Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten. "Nur wer über Daten verfügt und sie vernünftig nutzt, wird künftig wirtschaftlich erfolgreich sein", sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. "Rechtliche Vorgaben beim Datenschutz und im Kartellrecht müssen so gestaltet sein, dass innovative Geschäftsmodelle auch Luft zur Entwicklung haben."
03.11.20 - Stellungnahme des Bundesverbandes IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) zum Privacy-Shield-Urteil des EuGH
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes betreffend die Unwirksamkeit des "Privacy Shield"-Abkommens zwischen der EU und den USA nimmt der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) Stellung und gibt zugleich Handlungsempfehlungen für Unternehmen, wie jetzt verfahren werden sollte. Mit seinem Urteil vom 17.06.2020 hat der EuGH das Privacy-Shield-Abkommen zwischen der EU und den USA für Datenübermittlungen in die USA für unwirksam erklärt, da es kein Schutzniveau auf dem Level der DSGVO sicherstellt. Insbesondere stehe Betroffenen in den USA kein Rechtsweg zur Durchsetzung der im Unionsrecht verankerten Rechtsgarantien offen. Die Standardvertragsklauseln (SCC) für die Übermittlung an Auftragsverarbeiter hat der EuGH dagegen nicht als unwirksam angesehen. Einem Transfer von Daten in Nicht-DSGVO-Staaten kann die Entscheidung dennoch entgegenstehen. Datentransfers in die USA sind ab sofort datenschutzwidrig, wenn sie (ausschließlich) auf Grundlage einer Privacy-Shield-Zertifizierung erfolgen. Erfasst sind nicht nur Übermittlungen an Auftragsverarbeiter, sondern auch solche innerhalb eines Konzerns oder an Geschäftspartner.
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