04.06.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Verpflichteteneigenschaft von Syndikusrechtsanwälten nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GWG wurde in der Literatur bereits eingehend analysiert
Generell werden autonome Systeme als Systeme bezeichnet, welche in der Lage sind, unabhängig von menschlichem Eingreifen Entscheidungen zu treffen



04.06.20 - Extraterritoriale Geltung US-amerikanischen Rechts
Die neue US "Export Control and Sanctions Enforcement Policy for Business Organizations" stellt Unternehmen bei Verstößen gegen das US-Ausfuhrkontrollrecht Strafrabatte in Aussicht, wenn sie sich freiwillig selbst anzeigen und umfassend mit den Behörden kooperieren. Der vorliegende Beitrag zeigt die wesentlichen Regelungen der Policy sowie die sich hieraus für Unternehmen ergebenden Chancen und Risiken auf. Er erscheint als Teil der CCZ-Reihe zu US-amerikanischen Rechtsentwicklungen.

04.06.20 - Der Syndikusrechtsanwalt als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz
Die Verpflichteteneigenschaft von Syndikusrechtsanwälten nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GWG wurde in der Literatur bereits eingehend analysiert. Dabei wurde dargelegt, dass Syndikusrechtsanwälte nicht zum Kreis der geldwäscherechtlichen Verpflichteten gehören. Dafür sprach - abgesehen vom Wortlaut - wenig. Allerdings ist mittlerweile das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten.

04.06.20 - Automatisierte und Autonome Fahrzeuge – Compliance-Risiken für Unternehmen
Generell werden autonome Systeme als Systeme bezeichnet, welche in der Lage sind, unabhängig von menschlichem Eingreifen Entscheidungen zu treffen. Anders als bei Automatisierung können Entscheidungen auch unter Unsicherheit getroffen werden. Wenngleich (teil-)automatisierte Systeme den Fahrer unterstützen, ersetzen sie ihn nicht. Autonome Fahrzeuge hingegen, nutzen Big Data, künstliche Intelligenz und Sensoren, um Informationen zu analysieren, sich verschiedenen Umständen anzupassen und mit komplexen Situationen umzugehen. So können Spurwechsel, Parkvorgänge, Bremsen und das Vermeiden von Zusammenstößen ohne Einwirken eines Menschen durchgeführt werden. Vor allem juristisch ist die Unterscheidung von Automatisierung und Autonomie von Bedeutung, da sich bei autonomen Fahrzeugen die Frage aufwirft, wer zivil- und strafrechtlich für Unfälle zur Verantwortung gezogen werden sollte.


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