18.05.20 - Compliance- & Governance-Newsletter
Am 26.4.2019 ist durch Beschluss des Bundestages vom 26.3.2019 das neue Geschäftsgeheimnisgesetz in Kraft getreten - Der deutsche Gesetzgeber setzt damit die Europäische Geheimnisschutz-Richtlinie (EU) 2016/943 in deutsches Recht um
Compliance-Management-Systeme gehören heute zum festen Repertoire nahezu alle großen Unternehmen - Hinweisgebersysteme sind regelmäßig ein wesentlicher Bestandteil davon
18.05.20 - Was kostet ein gutes Gewissen? – Förderung von Whistleblowing durch Prämien nach US-Vorbild?
Compliance-Management-Systeme gehören heute zum festen Repertoire nahezu alle großen Unternehmen. Hinweisgebersysteme sind regelmäßig ein wesentlicher Bestandteil davon. Unternehmen erlassen zur Verhinderung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten (der für sie handelnden Mitarbeiter und Organe) und zur Stärkung der Corporate Governance interne Richtlinien, welche im Idealfall auch die Vorgehensweise bei de Kenntniserlangung von Verstößen gegen die internen Richtlinien oder andere rechtliche Vorgaben beschreiben.
18.05.20 - Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz – Risiken, Chancen und konkreter Handlungsbedarf für Unternehmen
Am 26.4.2019 ist durch Beschluss des Bundestages vom 26.3.2019 das neue Geschäftsgeheimnisgesetz in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit die Europäische Geheimnisschutz-Richtlinie (EU) 2016/943 in deutsches Recht um. Der vorher über verschiedene Rechtsbereiche verteilte Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wird nunmehr in einem einheitlichen Gesetz geregelt. Zweck des Geschäftsgeheimnisgesetzes ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung.
18.05.20 - INSTEX als rechtskonformer Bypass aus dem geopolitischen Minenfeld zwischen den US-Iran-Sanktionen und der EU-Blocking-Verordnung?
Mit gemeinsamer Erklärung vom 9.5.2019 zum sog. Iran-Atom-Abkommen haben die Hohe Beauftragte für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union sowie die jeweiligen Außenminister Deutschlands, Frankreichs sowie des Vereinigten Königreichs eine Operationalisierung von INSTEX bekanntgegeben. Die eigens neu gegründete Zweckgesellschaft INSTEX manifestiert dabei einerseits die paneuropäischen Bemühungen zur Fortsetzung rechtskonformen Handels mit dem zwischenzeitlich durch reaktivierte US-Sanktionen belegten Iran – andererseits soll hiermit wohl mittelbar eine pragmatisch orientierte Umgebung der ebenfalls aktualisierten EU-Blocking-Verordnung bzw. eine (sanktions-)rechtliche Absicherung von EU-Wirtschaftsteilnehmern aufgrund extraterritorialer Rechtsakte von Drittländern intendiert sein.
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