26.06.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Laut dem "Thales Data Threat Report 2020 – Global Edition" mit Untersuchungen und Analysen von IDC haben Organisationen einen globalen "Cloud Tipping Point " erreicht, der sie mit den Sicherheitsherausforderungen der digitalen Transformation (DX) konfrontiert
Flexera hat den neuen "State of Open Source License Compliance " Report veröffentlicht



26.06.20 - Wachsender Einsatz von Open Source verschärft Compliance-Risiken: Mit 662 kritischen Fällen pro Audit steigt die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 80 Prozent
Flexera hat den neuen "State of Open Source License Compliance " Report veröffentlicht. Die Experten für Software Composition Analysis analysierten Daten aus insgesamt 121 Audits weltweit, um den Umfang an undokumentierter Open Source Software in Unternehmen zu erfassen und potentielle Compliance- und Sicherheits-Risiken zu identifizieren. Für die branchenübergreifende Studie wertete Flexera mehr als 2,6 Milliarden Codezeilen aus. Die Audit-Teams prüften die identifizierten OSS-Komponenten sowohl auf bekannte Schwachstellen als auch auf die Einhaltung der Compliance-Vorgaben. Dabei entdeckten sie insgesamt 80.157 kritische Fälle – eine Steigerung von 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

26.06.20 - Die Hälfte (50 Prozent) aller Daten sind jetzt in Cloud-Umgebungen gespeichert, und 47 Prozent der Unternehmen haben im vergangenen Jahr einen Compliance-Verstoß gemeldet oder sind bei einem Audit durchgefallen
Laut dem "Thales Data Threat Report 2020 – Global Edition" mit Untersuchungen und Analysen von IDC haben Organisationen einen globalen "Cloud Tipping Point " erreicht, der sie mit den Sicherheitsherausforderungen der digitalen Transformation (DX) konfrontiert. Heute ist die Hälfte (50 Prozent) aller Unternehmensdaten in der Cloud gespeichert und fast die Hälfte (48 Prozent) dieser Daten gilt als sensibel. Da die Multi-Cloud-Nutzung für Unternehmen zur neuen Normalität geworden ist, gaben alle Befragten an, dass zumindest einige der in der Cloud gespeicherten sensiblen Daten nicht verschlüsselt sind, und weltweit gaben 49 Prozent an, dass bei ihnen eine Sicherheitsverletzung vorgefallen ist. Zusätzlich zu den DX- und Multi-Cloud-Komplexitäten zeigt die globale Studie, dass das Quanten Computing ein Hauptanliegen geworden ist. 72 Prozent der Unternehmen geben an, dass dadurch ihre Sicherheits- und kryptographischen Operationen in den nächsten fünf Jahren beeinträchtigt werden.

26.06.20 - Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam
Die Massenentlassungsanzeige nach der Bestimmung des § 17 Abs. 1 KSchG, die im Einklang mit Art. 3 der Richtlinie 98/59/EG auszulegen ist, ist bei der Agentur für Arbeit zu erstatten, in deren Bezirk die Auswirkungen der Massenentlassung auftreten. Die Fluggesellschaft Air Berlin unterhielt an mehreren Flughäfen sog. Stationen. Diesen war Personal für die Bereiche Boden (soweit vorhanden), Kabine und Cockpit zugeordnet. Der Kläger war bei der Air Berlin als Flugkapitän beschäftigt und der Station Köln zugeordnet. Die Arbeitsverhältnisse des gesamten Cockpit-Personals - einschließlich das des Klägers - wurden nach der am 1. November 2017 erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen Stilllegung des Flugbetriebs Ende November 2017 gekündigt. Air Berlin erstattete die Massenentlassungsanzeige für den angenommenen "Betrieb Cockpit " bezogen auf das gesamte bundesweit beschäftigte Cockpit-Personal bei der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit Berlin-Nord. Dieses Betriebsverständnis entsprach den bei der Air Berlin tarifvertraglich getrennt organisierten Vertretungen für das Boden-, Kabinen- und Cockpit-Personal (vgl. § 117 Abs. 2 BetrVG) und trug der zentralen Steuerung des Flugbetriebs Rechnung.


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