28.01.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesregierung stimme der in der Anfrage dargestellten Problembeschreibung nicht zu, wonach die persönliche Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in der Aktiengesellschaft seit dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes im Jahr 1965 in der Praxis nur selten durchgesetzt worden sei
Über die Form der Umsetzung EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM-Richtlinie, (EU 2019/790)) hat die Deutsche Bundesregierung noch nicht abschließend entschieden



28.01.20 - So wird Compliance vom notwendigen Übel zum Erfolgsmodell
Compliance-Verstöße können ernsthaftere Auswirkungen haben: Bisher machten vor allem Strafzahlungen in Rekordhöhe, wie die 870 Millionen im Fall des Daimler-Dieselskandals, Schlagzeilen. Erste Präzedenzfälle zeigen jedoch, dass auch Geschäftsführern kleinerer Unternehmen eine sofortige Kündigung drohen kann, wenn sie beispielsweise gegen Vorgaben im Bereich Kommissionsvergabe verstoßen, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm belegt. Bekannter sind die zahlreichen Fälle, in denen Sicherheitslücken dazu geführt haben, dass Kundendaten in die falschen Hände gerieten.

28.01.20 - Am 7. Juni 2019 ist die umstrittene Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG (im Folgenden: DSM-Richtlinie) in Kraft getreten
Über die Form der Umsetzung EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM-Richtlinie, (EU 2019/790)) hat die Deutsche Bundesregierung noch nicht abschließend entschieden. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Darin wollten die Abgeordneten unter anderem wissen, ob die Umsetzung in einem Gesamtpaket geplant ist oder ob in Erwägung gezogen wird, die Umsetzung einzelner Bestimmungen zeitlich vorzuziehen. Wie es weiter in der Antwort heißt, steht die Bundesregierung in regelmäßigem Austausch mit der EU- Kommission.

28.01.20 - Stärkung der Aktionärsrechte bei der Durchsetzung der Organhaftung in der Aktiengesellschaft
Die Deutsche Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, ein Gesetz einzubringen, das die Verbesserung der Durchsetzung der persönlichen Haftung von Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern in Aktiengesellschaften zum Gegenstand hat. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, die die Haltung der Regierung zu dem Thema erfahren wollte.


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