03.03.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Da die Coronavirus-Pandemie die EU-Wirtschaft erheblich in Mitleidenschaft gezogen hat, dürften die notleidenden Kredite EU-weit wieder zunehmen, wenngleich noch nicht klar ist, wann und in welchem Umfang.
Die Europäische Kommission hat die Übernahme des Finanzdatenanbieters Refinitiv durch die Londoner Börse ("LSE Group, LSEG") unter Auflagen genehmigt.
03.03.21 - Lehre aus der Finanzkrise: Faule Kredite schon jetzt vorbeugend abbauen
Die Europäische Kommission hat eine Strategie vorgestellt, um einer Bankenkrise durch notleidende Kredite (Non Performing Loans, NPL) infolge der Pandemie vorzubeugen. "Die Erfahrung zeigt, dass notleidende Kredite frühzeitig und entschlossen angegangen werden müssen, wenn wir wollen, dass die Banken Unternehmen und private Haushalte auch weiterhin unterstützen. Aus diesem Grund werden wir nun präventiv und koordinierend tätig", sagte Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis. Die Banken können wesentlich zur Abfederung der Folgen der Coronakrise beitragen, indem sie die Wirtschaft weiterhin mit Krediten versorgen.
03.03.21 - EU-Wettbewerbsaufsicht genehmigt Übernahme von Refinitiv durch die Londoner Börse unter Auflagen
Die Europäische Kommission hat die Übernahme des Finanzdatenanbieters Refinitiv durch die Londoner Börse ("LSE Group, LSEG") unter Auflagen genehmigt. "Der Infrastrukturwettbewerb bei Handelsdienstleistungen und der Zugang zu Finanzdatenprodukten zu fairen und gleichen Bedingungen sind für die europäische Wirtschaft und insbesondere für Verbraucher und Unternehmen von entscheidender Bedeutung", sagte die für Wettbewerb zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.
03.03.21 - EU-Wettbewerbshüter genehmigen deutsche Beihilfe zur Modernisierung des Schienenverkehrs im Raum Stuttgart
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften öffentliche Fördermittel in Höhe von 200 Mio. Euro für die Modernisierung der Verkehrsmanagement-Ausrüstung für Schienenfahrzeuge im Raum Stuttgart in Deutschland genehmigt. Die Regelung besteht aus zwei Maßnahmen. Mit der ersten Maßnahme wird die Ausstattung von Schienenfahrzeugen mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystem (ERTMS) gefördert. Mit der zweiten Maßnahme wird die Ausstattung der gleichen Fahrzeuge mit dem automatischen Zugbetrieb (ATO) unterstützt.
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