06.10.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


LinkedIn dem EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Hassreden im Internet beigetreten. Das weltweit größte berufliche Online-Netzwerk ist bereits das zehnte Unternehmen, das sich verpflichtet, die Verbreitung illegaler Online-Inhalte in Europa zu bekämpfen.
Das Legislativpaket zur Kohäsionspolitik 2021 bis 2027 im Umfang von 373 Mrd. Euro hat die letzte gesetzgeberische Hürde genommen. Damit können die kohäsionspolitischen Rechtsvorschriften am 1. Juli in Kraft treten.


06.10.21 - LinkedIn schließt sich EU-Verhaltenskodex gegen Hetze im Netz an
LinkedIn dem EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Hassreden im Internet beigetreten. Das weltweit größte berufliche Online-Netzwerk ist bereits das zehnte Unternehmen, das sich verpflichtet, die Verbreitung illegaler Online-Inhalte in Europa zu bekämpfen. Bereits im Juni 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission Ergebnisse, welche die Wirksamkeit des Verhaltenskodex verdeutlichen. Demnach reagieren Technologienunternehmen seit ihrem Beitritt schneller auf rassistische und fremdenfeindliche Online-Hetze. Allerdings erwartet die Kommission von den Unternehmen mehr Transparenz und eine bessere Rückmeldung an die Nutzer, die Beiträge melden.

06.10.21 - Kohäsionspolitik von 2021 bis 2027: Grünes Licht für Paket über 373 Mrd. Euro
Das Legislativpaket zur Kohäsionspolitik 2021 bis 2027 im Umfang von 373 Mrd. Euro hat die letzte gesetzgeberische Hürde genommen. Damit können die kohäsionspolitischen Rechtsvorschriften am 1. Juli in Kraft treten. "Die Kohäsionspolitik ist und bleibt der Inbegriff europäischer Solidarität. Die Annahme dieses Legislativpakets ebnet den Weg für die Billigung der Programmplanungsdokumente und die wirksame Umsetzung der Projekte vor Ort. Wir müssen uns nun darauf konzentrieren, das Paket so umzusetzen, dass die regionalen und lokalen Behörden, die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen bestmöglich unterstützt werden", so Elisa Ferreira, EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen. Die Kommission begrüßt die Abstimmung, mit der das Europäische Parlament die politischen Vereinbarungen über das Legislativpaket zur Kohäsionspolitik 2021 bis 2027 im Umfang von 373 Mrd. Euro bestätigt hat, und die Unterzeichnung des Pakets durch beide gesetzgebende Organe.

06.10.21 - Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten
Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Arbeitsstunden. Dazu gehört auch Bereitschaftsdienst. Ein solcher kann darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten. Die Klägerin ist bulgarische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Bulgarien. Sie war seit April 2015 bei der Beklagten, einem Unternehmen mit Sitz in Bulgarien, als Sozialassistentin beschäftigt. In dem in bulgarischer Sprache abgefassten Arbeitsvertrag ist eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich vereinbart, wobei Samstag und Sonntag arbeitsfrei sein sollten. Die Klägerin wurde nach Berlin entsandt und arbeitete gegen eine Nettovergütung von 950,00 Euro monatlich im Haushalt der über 90-jährigen zu betreuenden Person, bei der sie auch ein Zimmer bewohnte.


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