08.04.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Im Dezember 2015 reichte das Unternehmen KBA-NotaSys SA bei der schweizerischen Bundesanwaltschaft wegen eines Korruptionsfalls Selbstanzeige ein.
In ihrem aktuellen Report to the Nations hat die Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) Befragungsergebnisse zu 2.504 Betrugsfällen aus 125 Ländern zusammengetragen, darunter auch 31 Fälle aus Deutschland/Österreich/Schweiz.


08.04.21 - Die Interne Revision und der Fraud Report 2020
In ihrem aktuellen Report to the Nations hat die Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) Befragungsergebnisse zu 2.504 Betrugsfällen aus 125 Ländern zusammengetragen, darunter auch 31 Fälle aus Deutschland/Österreich/Schweiz. Auch wenn die deutschsprachigen Länder dabei nur etwa 1,2 Prozent aller weltweit analysierten Betrugsfälle ausmachen und die USA mit 33,1 Prozent aller Fälle überdurchschnittlich vertreten sind, so ist der Fraud Report 2020 für die Interne Revision (IR) dennoch eine grundlegende Informationsquelle empirischer Fraud-Befunde, um die eigene Positionierung als dritte Linie der Corporate Governance und den damit verbundenen Mehrwert kritisch zu hinterfragen.

08.04.21 - Strafbefehle und Deals der schweizerischen Bundesanwaltschaft mit Unternehmen
Im Dezember 2015 reichte das Unternehmen KBA-NotaSys SA bei der schweizerischen Bundesanwaltschaft wegen eines Korruptionsfalls Selbstanzeige ein. Diese Selbstanzeige hatte Strafmilderung zur Folge und hat – nicht zuletzt auch durch die Einrichtung des Integrity Funds (der die Studie, welche diesem Beitrag zugrunde liegt, finanziert hat) – den Reputationsschaden für die KBA-NotaSys und das Mutterhaus König & Bauer in Grenzen gehalten. Nachstehend wird dargelegt, wie sich die Praxis der schweizerischen Bundesanwaltschaft zur strafrechtlichen Haftung von Unternehmen (Art. 102 StGB, eingeführt im Jahr 2003) konkret darstellt.

08.04.21 - Ausgewählte Rechtsgebiete mit Schwerpunktthemen - Die portugiesische Geschäftskultur stellt eine Herausforderung für ausländische Investoren dar
Im zweiten Teil des Aufsatzes werden bestimmte Unternehmensbereiche behandelt, die besonders anfällig für Gesetzeswidrigkeiten sind. Diese Rechtsgebiete können in der Regel bestimmten betrieblichen Funktionen zugeordnet werden. Die nachfolgende Aufzählung behandelt in der Praxis relevante Bereiche, ist allerdings nicht als abschließend zu verstehen. Compliance verfolgt das Ziel eines gesetzestreuen Verhaltens. Damit soll die Einhaltung von Vorschriften gewährleistet und wirtschaftsschädigendes Verhalten eingedämmt werden. Die Kenntnis und genaue Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen ist für jeden Teilnehmer im Wirtschaftsverkehr von essenzieller Bedeutung.


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