08.09.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Google gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen hat, indem sie ihre eigenen Online-Werbeanzeigen-Technologiedienste (sogenannte "Ad Tech"-Branche) zulasten konkurrierender Anbieter von Werbetechnologiediensten, Werbetreibender und Online-Verleger bevorzugt hat.
Am 22. Juni 2021 führte die Europäische Kommission in Deutschland unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen eines in der Herstellung und dem Vertrieb von Bekleidung tätigen Unternehmens durch. Die Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
08.09.21 - Kartellrecht: Europäische Kommission leitet Untersuchung zu mutmaßlich wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen von Google im Bereich der Online-Werbetechnologie ein
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Google gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen hat, indem sie ihre eigenen Online-Werbeanzeigen-Technologiedienste (sogenannte "Ad Tech"-Branche) zulasten konkurrierender Anbieter von Werbetechnologiediensten, Werbetreibender und Online-Verleger bevorzugt hat. Im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens wird die Kommission insbesondere untersuchen, ob Google den Wettbewerb verfälscht, indem es den Zugang Dritter zu Nutzerdaten für Werbung auf Websites und in Apps beschränkt und sich diese Daten die eigene Nutzung vorbehält. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Online-Werbedienste sind ausschlaggebend dafür, dass Google und Verleger mit ihren Online-Diensten Geld verdienen. Google sammelt Daten für gezielte Werbung, verkauft Werbeflächen und agiert auch als Online-Werbevermittler. Damit ist das Unternehmen auf fast allen Ebenen der Wertschöpfungskette für Online-Werbeanzeigen vertreten. Wir vermuten, dass Google es konkurrierenden Online-Werbediensten erschwert haben könnte, am Wettbewerb im Bereich der Werbetechnologie teilzunehmen."
08.09.21 - Kartellrecht: Europäische Kommission führt unangekündigte Nachprüfungen in der Bekleidungsindustrie durch
Am 22. Juni 2021 führte die Europäische Kommission in Deutschland unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen eines in der Herstellung und dem Vertrieb von Bekleidung tätigen Unternehmens durch. Die Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Beamten der Kommission wurden von Beamten der deutschen Wettbewerbsbehörde begleitet. Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführt, bedeutet weder, dass sich die betreffenden Unternehmen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen schuldig gemacht haben, noch greift sie dem Ergebnis der Untersuchung vor.
08.09.21 - EU-Kommission schlägt neue Agenda für Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert vor
Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über die Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert angenommen. Darin werden sowohl eine langfristige als auch eine kurzfristige Vision skizziert, wie die Erholung Europas nach der COVID-19-Pandemie unterstützt und angemessene öffentliche Einnahmen in den kommenden Jahren gewährleistet werden können. Ziel ist es, ein gerechtes und stabiles Unternehmensumfeld zu schaffen, das ein nachhaltiges Wachstum mit vielen neuen Arbeitsplätzen in der EU fördern und unsere offene strategische Autonomie stärken kann. In der Mitteilung werden die Fortschritte aufgegriffen, die bei den Beratungen innerhalb der G20/OECD über die globale Steuerreform erzielt wurden. Erstens wird die Kommission bis 2023 einen neuen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in der EU vorlegen, der den Verwaltungsaufwand verringern, steuerliche Hindernisse beseitigen und die Bedingungen im Binnenmarkt unternehmensfreundlicher gestalten wird. Die Mitteilung "Unternehmen in Europa: ein Rahmen für die Unternehmensbesteuerung" (oder BEFIT - "Business in Europe: Framework for Income Taxation") wird EU-weit einheitliche Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung mit einer gerechteren Aufteilung der Steuerhoheit zwischen den Mitgliedstaaten schaffen. BEFIT wird Bürokratie abbauen, die Befolgungskosten senken, Steuerschlupflöcher schließen, Arbeitsplätze in der EU erhalten und Investitionen im Binnenmarkt fördern.
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