14.01.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Als Konsequenz aus der Insolvenz der Wirecard AG soll auch die Geldwäscheaufsicht verbessert werden
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) weist mit Blick auf die Anhörung zum Risikoreduzierungsgesetz im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages darauf hin, dass trotz der beim EU-Bankenpaket errungenen Erfolge der Bundesregierung für den vielfältigen Finanzstandort Deutschland nach wie vor Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf besteht


14.01.21 - Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor im Lichte des Wirecard-Skandals
Als Konsequenz aus der Insolvenz der Wirecard AG soll auch die Geldwäscheaufsicht verbessert werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit. In Fragen der Geldwäscheaufsicht gebe es auch einen regelmäßigen Austausch mit den Bundesländern. 2019 sei der ressortübergreifende Steuerungskreis zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt worden. Dem Steuerungskreis würden inzwischen auch Vertreter der Länder angehören.

14.01.21 - Datenschützer und Automatenhersteller gegen neues Passgesetz
Das Gesetzesvorhaben, mit dem die Deutsche Bundesregierung einer EU-Verordnung aus dem vergangenen Jahr Folge leistet, sei weder mit dem Grundgesetz noch mit europäischem Recht vereinbar, monierten Kritiker in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Vorgesehen ist unter anderem, dass vom August 2021 auf jedem Personalausweis die Abdrücke beider Zeigefinger des Inhabers gespeichert sein müssen. Die Geltungsdauer von Kinderreisepässen soll auf ein Jahr verkürzt werden. Ferner dürfen Passbilder künftig nur noch digital erstellt und durch eine sichere Verbindung übermittelt werden. Die Ausstattung der Behörden mit entsprechend geeigneten Geräten soll in die Zuständigkeit der Bundesdruckerei fallen.

14.01.21 - Deutsche Kreditwirtschaft sieht noch Nachbesserungsbedarf beim Risikoreduzierungsgesetz
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) weist mit Blick auf die Anhörung zum Risikoreduzierungsgesetz im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages darauf hin, dass trotz der beim EU-Bankenpaket errungenen Erfolge der Bundesregierung für den vielfältigen Finanzstandort Deutschland nach wie vor Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf besteht. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesregierung Teile des EU-Bankenpakets in nationales Recht um. "Der Gesetzentwurf geht in einzelnen Punkten über die europäischen Vorgaben hinaus. Ein solches nationales 'gold plating' ist in einem gemeinsamen Markt mit einer Bankenunion nicht zielführend. Zudem erhöht dies die ohnehin bereits erheblichen Belastungen für die Kreditwirtschaft weiter", erklärt Gerhard Hofmann, Vorstand des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft.


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