14.04.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Eine Reform der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr wird die Rechte aller Bahnreisenden, insbesondere von Bahnreisenden mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, stärken.
Die Deutsche Bundesregierung verfolgt mit der Streithilfe im Klageverfahren um den Zusammenschluss der Energiekonzerne E.ON und RWE keine energie- oder industriepolitischen Interessen.



14.04.21 - Position, Rolle und Kontakte der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Transaktion von E.ON und RWE auf dem Energiemarkt
Die Deutsche Bundesregierung verfolgt mit der Streithilfe im Klageverfahren um den Zusammenschluss der Energiekonzerne E.ON und RWE keine energie- oder industriepolitischen Interessen. Das schreibt sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Verfahren um die Fusion der Unternehmen habe "unabhängig von den konkret betroffenen Märkten und Parteien Auswirkungen auf die Regelungskompetenzen des nationalen Gesetzgebers im Bereich der Fusionskontrolle". Die Bundesregierung verfolge mit der Streithilfe das Ziel, dass das Bundeskartellamt auch in solchen Konstellationen für den Wettbewerbsschutz zuständig bleibe.

14.04.21 - Reform der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr: Mit den neuen Vorschriften wird der Schutz für die Fälle präzisiert und ausgeweitet, in denen Fahrgäste eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung zu ihrem Endziel benötigen
Eine Reform der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr wird die Rechte aller Bahnreisenden, insbesondere von Bahnreisenden mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, stärken. Auch soll es künftig leichter sein, Fahrräder im Zug mitzunehmen. Der Rat hat heute überarbeitete Vorschriften angenommen, die auch viele andere Verbesserungen vorsehen, beispielsweise strengere Bestimmungen im Hinblick auf die Weiterreise mit geänderter Streckenführung und die Nutzung von Durchgangsfahrkarten, womit der Schutz bei verpassten Anschlüssen verstärkt wird.

14.04.21 - Finanzaufsicht Bafin kündigt schärfere Regeln für InsurTechs an
Ob persönliche Versicherungszentrale mit personalisierten Angeboten, Smartphone-Versicherungsabschluss oder Vertragsabschluss ohne Papierkram: Zahlreiche deutsche Startups haben in den vergangenen Jahren innovative digitale Versicherungsangebote auf den Markt gebracht. Doch InsurTechs, die nicht nur Produkte etablierter Versicherungen anbieten wollen, sondern völlig eigenständige Angebote entwickeln, wird es künftig hierzulande wohl kaum noch geben, wenn die aktuellen Pläne der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) umgesetzt werden. Denn InsurTechs, die selbst das Risiko tragen und nicht auf Versicherungspartner zurückgreifen wollen, benötigen dafür eine BaFin-Lizenz. Diese soll künftig laut einer Ankündigung im "BaFin-Journal" nur noch erteilt werden, wenn das Startup am Tag des Lizenzantrags die vollständige Ausfinanzierung nachweisen kann.


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