16.08.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat dem Bundestag in Form einer Unterrichtung den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs zugestellt.
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Mainz einem gewinnorientierten Unternehmen u.a. verboten, sich als "Verband" und/oder "Verband Pflegehilfe" zu bezeichnen (LG Mainz, Urteil vom 01.04.2021, Az. 12 HK O 11/20 – nicht rechtskräftig).


16.08.21 - Als irreführend untersagt: Kommerzielles Unternehmen darf sich nicht "Verband" nennen
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Mainz einem gewinnorientierten Unternehmen u.a. verboten, sich als "Verband" und/oder "Verband Pflegehilfe" zu bezeichnen (LG Mainz, Urteil vom 01.04.2021, Az. 12 HK O 11/20 – nicht rechtskräftig). Die beklagte GmbH mit Sitz in Mainz betreibt einen kommerziellen Vermittlungsdienst für Pflegedienstleistungen. Sie vermittelt Interessenten für Leistungen wie Heimplätze, Pflegekräfte oder einen barrierefreien Badumbau an gewerbliche Anbieter. Auf ihrer Website bewirbt sie einen "Anbietervergleich". Dabei verkauft sie Kontaktdaten interessierter Verbraucher an bis zu drei Unternehmen.

16.08.21 - Fluchthelfer des Jan Marsalek und Tätigkeit von Beamten des Bundeskriminalamts in Wien als Bonitätsprüfer für Wirecard
Die FDP-Fraktion will von der Bundesregierung erfahren, wie viele Bedienstete in den Zeiträumen vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2017, vom 1. Januar 2018 bis zum 27. April 2020 sowie vom 28. April 2020 bis 25. Juni 2020 in den deutschen Sicherheits- und Justizbehörden damit betraut waren, "den Wirecard-Konzern und/oder seine handelnden Personen zu überwachen". Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage unter anderem danach, wie viele Bedienstete seit dem 25. Juni 2020 in den deutschen Sicherheits- und Justizbehörden damit betraut sind.

16.08.21- Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat dem Bundestag in Form einer Unterrichtung den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs zugestellt. Der Vertrag soll die langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen mit den vier Energieversorgungsunternehmen EnBW, Eon/Preußen Elektra, RWE und Vattenfall beenden.


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