21.06.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Dass ein Hinweisgebersystem grundsätzlich ein sinnvoller Baustein eines jeden ComplianceManagement-Systems (CMS) darstellt, ist bekannt.
Die Umsetzung der Hygiene-Compliance in Krankenhäusern wurde bisher nur unzureichend untersucht.
21.06.21 - Nicht erst seit der globalen COVID-19-Pandemie wird über die Einhaltung von Hygieneregeln unter dem Oberbegriff der Hygiene-Compliance diskutiert
Die Umsetzung der Hygiene-Compliance in Krankenhäusern wurde bisher nur unzureichend untersucht. Studien weisen Krankenhäuser zwar einen steigenden Implementierungsstand der Compliance-Bemühungen, jedoch trotzdem noch Verbesserungspotenziale insbesondere im Bereich der technologischen Unterstützung zu. Der aktuelle Beitrag beleuchtet empirische Erkenntnisse einer Studie des Aalener Instituts für Unternehmensführung (AAUF) unter 151 Krankenhäusern in Deutschland, Österreich und der Schweiz aus dem Jahr 2019.
21.06.21 - Hinweisgebersystem im international tätigen Mittelstand
Dass ein Hinweisgebersystem grundsätzlich ein sinnvoller Baustein eines jeden ComplianceManagement-Systems (CMS) darstellt, ist bekannt. Eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen ein Hinweisgebersystem einzurichten ist (noch) der Ausnahmefall. Spätestens bis Dezember 2021 wird es aber durch die nationale Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie (WBRL) diese gesetzliche Pflicht für Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten geben. Für Unternehmen mit 50 bis zu 249 Beschäftigten gibt es eine Übergangsfrist von weiteren zwei Jahren. Verpf lichtete Unternehmen müssen "Kanäle und Verfahren für interne Meldungen und für Folgemaßnahmen" einrichten und die Kanäle "müssen den Arbeitnehmern der juristischen Person die Meldung von Informationen über Verstöße ermöglichen".
21.06.21 - Vier von zehn Büroarbeitern bevorzugen nach der Pandemie einen festen Arbeitsplatz im Einzelbüro, ins Großraumbüro will kaum jemand
In der Corona-Krise sind Millionen Berufstätige ins Homeoffice gewechselt, aber wie sieht die Zukunft der Arbeitswelt nach der Pandemie aus? Ein Großteil möchte künftig wieder einen festen Arbeitsplatz in den Büroräumen des Arbeitgebers haben. Und das am liebsten in einem Einzelbüro. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 1.502 Erwerbstätigen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Demnach möchten rund vier von zehn Berufstätigen (38 Prozent), die zumindest teilweise vom Schreibtisch aus arbeiten, einen festen Arbeitsplatz in einem Einzelbüro. In dieser Präferenz sind sich alle einig – egal ob in der freien Wirtschaft, im öffentlichen Dienst oder als Beamter.
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