30.07.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Bundesrat will Online-Poker und virtuelles Automatenspiel besteuern.
Die Bundesregierung sieht keine Regelungslücke bei der Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen.
30.07.21 - Gesetzentwurf: Steuer auf Online-Poker und virtuelles Automatenspiel
Der Bundesrat will Online-Poker und virtuelles Automatenspiel besteuern. Dazu hat er den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht vor, Online-Poker und virtuelles Automatenspiel ebenso zu besteuern wie vergleichbare andere Glücksspielformen. Hintergrund ist die Legalisierung dieser beiden Spielformen ab dem Sommer. Der Glückspielstaatsvertrag 2021, der im Juli 2021 in Kraft treten soll, lässt die Veranstaltung von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker erstmals auf Basis einer für alle Länder einheitlich erteilten Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zu. Da sie bislang nicht legal waren, gab es im bisherigen Rennwett- und Lotteriegesetz keine Vorgaben zur Besteuerung dieser Formen.
30.07.21 - Neue digitale Kontrollen im Straßengüterverkehr durch das Bundesamt für Güterverkehr
Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage den Entwurf für ein Vertragsgesetz "betreffend den elektronischen Frachtbrief" beschlossen und strebt den Abschluss des parlamentarischen Verfahrens noch in dieser Legislaturperiode an. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Durch den im Gesetz geregelten Beitritt zu dem "Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief" solle den an der Beförderungskette beteiligten Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, die Durchführung eines internationalen Beförderungsvertrags betreffende Informationen in elektronischer Form auszutauschen, schreibt die Bundesregierung.
30.07.21 - Keine Regelungslücke bei Besteuerung von Kryptowährungen
Die Bundesregierung sieht keine Regelungslücke bei der Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Einkünfte aus Kryptowährungen, die im Betriebsvermögen erzielt werden, unterlägen den Steuerregeln für Gewinneinkünfte, schreibt die Bundesregierung. Werden die Einkünfte aus Kryptowährungen im Privatvermögen erzielt, könnten diese der Besteuerung als Einkünfte aus Leistungen oder als privates Veräußerungsgeschäft unterliegen. Das Bundesfinanzministerium stimmt der Antwort zufolge zur Zeit den Entwurf eines Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen mit den Finanzbehörden der Länder ab.
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