29.07.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt, mit dem der strafrechtliche Schutz gegen sogenannte Feindeslisten verbessert werden soll.
Auf den Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors geht der Bundesrat in einer Stellungnahme ein, die die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat.


29.07.21 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors
Auf den Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors geht der Bundesrat in einer Stellungnahme ein, die die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat. Darin begrüßt das Gremium grundsätzlich das Engagement der Bundesregierung für eine Strategie der offenen Daten in der Verwaltung. Zugleich kritisiert der Bundesrat, dass in dem Entwurf Angaben zum Erfüllungsaufwand der Länder fehlten. Er weist außerdem darauf hin, dass der Entwurf auch für Daten gelte, die bisher unter Landesrecht fallen. "Mit der angestrebten Normierung durch den Bund würden gesetzgeberische Zuständigkeit und finanzielle Verantwortung auseinanderfallen." Der Bund solle Mehrbelastungen und Einnahmeausfälle der Länder mit einer entsprechenden Anpassung der Umsatzsteuerfestbeträge kompensieren.

29.07.21 - Gesetzentwurf: Feindeslisten sollen strafbar werden
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt, mit dem der strafrechtliche Schutz gegen sogenannte Feindeslisten verbessert werden soll. Der Entwurf sieht mit Paragraf 126a die Einführung eines neuen Straftatbestandes nach Paragraf 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) vor, der ebenfalls den öffentlichen Frieden schützt. Als Tathandlung soll das in einer bestimmten Art und Weise erfolgte Verbreiten personenbezogener Daten mehrerer Personen oder auch einer einzelnen Person erfasst werden, wenn dies öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Inhalten geschieht. Der neue Straftatbestand dient laut Entwurf dem verbesserten Schutz der allgemeinen Rechtssicherheit und des friedlichen Zusammenlebens der Bürger, das durch das Phänomen sogenannter Feindeslisten erheblich beeinträchtigt werde. Wie die Bundesregierung in der Begründung schreibt, führt die Existenz der in den letzten Jahren bekannt gewordenen sogenannten Feindeslisten zu einer erheblichen Verunsicherung in der Bevölkerung und bei den Betroffenen.

29.07.21 - Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb vorgelegt. Die darin enthaltenen Abwehrmechanismen sollen es Personen und Unternehmen erschweren, durch Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten, die auf der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete geführt werden, in Deutschland Steuern zu vermeiden. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehört etwa die Versagung von steuerlichen Vorteilen oder Abzügen.


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