30.09.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Nach Verabschiedung der Urheberrechtsreform im Bundestag hat die Europäische Kommission ihren Leitfaden zur Anwendung von Artikel 17, der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (CDSMD), veröffentlicht.
Wie sich die Anforderungen der bis zum 7. Juni 2021 umzusetzenden EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) auf die Bundesregierung und nachgeordnete Behörden auswirken, erläutert die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.



30.09.21 - Bundesregierung und nachgeordnete Behörden - Anforderungen des Urheberrechts
Wie sich die Anforderungen der bis zum 7. Juni 2021 umzusetzenden EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) auf die Bundesregierung und nachgeordnete Behörden auswirken, erläutert die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Der europäische Gesetzgeber habe sich dafür entschieden, die Verwerter grundsätzlich zu verpflichten, einmal jährlich ohne gesonderte Aufforderung über die Verwertungen zu informieren. Dies sei bereits heute guter Standard in vielen Branchen. Weiter heißt es in der Antwort, die Fragesteller meinten, die DSM-Regelungen gälten grundsätzlich auch für Angestellte und Beamte der Bundesregierung sowie nachgeordneter Behörden, soweit sie als Urheber oder Miturheber urheberrechtlich geschützte Werke schaffen. Allerdings sei zu beachten, dass sowohl die DSM-Richtlinie wie auch das Urheberrechtsgesetz vom Leitbild des selbstständigen Urhebers ausgingen, der Verwerter auf einzelvertraglicher Grundlage Nutzungsrechte an seinen kreativen Leistungen gegen Lizenzentgelt einräume.

30.09.21 - Geplante Steuer auf Online-Glücksspiel entzweit Gutachter
Ein Gesetzentwurf mit dem Ziel, Online-Glücksspiel effektiv zu besteuern, ist bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss sehr unterschiedlich bewertet worden. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und zur Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetzes vor dem Hintergrund eingebracht, dass nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag 2021 der Länder Onlinepoker und virtuelles Automatenspiel im Juli legal werden. Anders als beim herkömmlichen Glücksspiel, wo der Teil der Einnahmen, der nicht wieder als Gewinn ausgeschüttet wird, mit rund 25 Prozent besteuert wird, sollen beim anders strukturierten Online-Glücksspiel sämtliche Einnahmen pauschal mit 5,3 Prozent besteuert werden. Renatus Zilles vom Deutschen Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) wies darauf hin, dass bei den im Online-Glücksspiel üblichen hohen Ausschüttungsquoten ein solcher Steuersatz von 5,3 Prozent des Einsatzes einer etwa 125-prozentigen Besteuerung der Einnahmen entspreche.

30.09.21 - Europäische Kommission versagt beim Schutz der Grundrechte - Unternehmen können Uploads bereits bei unterstelltem "erheblichen wirtschaftlichen Schaden" sperren lassen
Nach Verabschiedung der Urheberrechtsreform im Bundestag hat die Europäische Kommission ihren Leitfaden zur Anwendung von Artikel 17, der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (CDSMD), veröffentlicht. Artikel 17 fordert den Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter, und entgegen ihrer Beteuerung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vergangenen Jahres versagt die Kommission beim effektiven Schutz der Rechte von Nutzern von Online-Anwendungen. Der lange erwartete Leitfaden zu Artikel 17 bestätigt zwar im Grundsatz, dass die automatische Sperrung von Inhalten, die von Nutzern hochgeladen werden, auf offensichtliche Urheberrechtsverletzungen beschränkt werden muss und in Zweifelsfällen nicht erfolgen darf. Die Empfehlung sieht jedoch die Möglichkeit für Rechteinhaber vor, bestimmte Inhalte zu kennzeichnen, die ihnen einen “erheblichen wirtschaftlichen Schaden” zufügen könnten. Diese Inhalte müssten Uploadfilter dann automatisiert blockieren, auch wenn sie legal verwendet werden, etwa in Memes als Zitat oder Parodie.


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