05.09.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat beschlossen, Ungarn wegen eines nationalen Gesetzes, das nach Auffassung der Kommission gegen die Grundrechte von LGBTIQ-Personen verstößt, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.
Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zu Verpflichtungsangeboten von Amazon, mit denen wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Nutzung nichtöffentlicher Daten von Marktplatzverkäufern sowie einer etwaigen Ungleichbehandlung beim Zugang zum Einkaufswagen-Feld und zum Prime-Programm ausgeräumt werden sollen.



05.09.22 - EU-Kommission verklagt Ungarn vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Verletzung von LGBTIQ-Rechten
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Ungarn wegen eines nationalen Gesetzes, das nach Auffassung der Kommission gegen die Grundrechte von LGBTIQ-Personen verstößt, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Das ungarische Gesetz verbietet oder beschränkt den Zugang zu Inhalten, die, so heißt es dort "von dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichende Identitäten, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität" fördern oder darstellen, für Personen unter 18 Jahren. Diese Klage beim Gerichtshof ist der nächste Schritt im Vertragsverletzungsverfahren, das die Kommission am 15. Juli 2021 mit einem Aufforderungsschreiben gegen Ungarn eingeleitet hatte. Da die ungarischen Behörden nicht ausreichend auf die Bedenken der Kommission in Bezug auf die Gleichstellung und den Schutz der Grundrechte eingingen und sich nicht verpflichteten, die Unvereinbarkeit zu beseitigen, richtete die Kommission am 2. Dezember 2021 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Ungarn.

05.09.22 - Anwendung des EU-Rechts: Wahrung von Rechten, Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit
Die Europäische Kommission hat ihren Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts angenommen. In diesem Bericht werden die Durchsetzungsmaßnahmen genannt, die die Kommission 2021 ergriffen hat, um den Schutz der Rechte und Freiheiten von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen in der EU zu garantieren. Darüber hinaus hat die Kommission auch ihre regelmäßigen Beschlüsse über Vertragsverletzungsverfahren veröffentlicht. Die Entscheidungen über Vertragsverletzungsverfahren sollten im breiteren Kontext der Arbeit der Kommission zur Wahrung der Rechte, der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit in der Union gesehen werden. Anfang dieser Woche legte die Kommission den dritten jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit vor, in dem sie auf die wichtigsten Trends und Entwicklungen in der EU eingeht. Im Bericht, der als präventives Instrument zu sehen ist, wird auf Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit hingewiesen. In diesem Jahr werden erstmals auch spezifische Empfehlungen an Mitgliedstaaten ausgesprochen.

05.09.22 - Kartellrecht: EU-Kommission holt Rückmeldungen ein zu den Verpflichtungsangeboten von Amazon in Bezug auf Daten von Marktplatzverkäufern sowie den Zugang zum Einkaufswagen-Feld und zum Prime-Programm
Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zu Verpflichtungsangeboten von Amazon, mit denen wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Nutzung nichtöffentlicher Daten von Marktplatzverkäufern sowie einer etwaigen Ungleichbehandlung beim Zugang zum Einkaufswagen-Feld und zum Prime-Programm ausgeräumt werden sollen. Amazon ist ein datengesteuertes Unternehmen, dessen Einzelhandelsentscheidungen zumeist von automatisierten Systemen auf der Grundlage der relevanten Daten getroffen werden. Amazon hat als Plattform eine Doppelfunktion: Das Unternehmen betreibt einen Marktplatz, auf dem unabhängige Verkäufer Produkte direkt an Verbraucher verkaufen können, und gleichzeitig verkauft es auf seiner Plattform selbst als Einzelhändler Produkte im Wettbewerb mit den unabhängigen Verkäufern. Die Folge ist, dass Amazon Zugang zu großen Datensätzen über die Tätigkeiten der unabhängigen Verkäufer auf seiner Plattform hat, unter anderem zu nichtöffentlichen Geschäftsdaten.


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