05.12.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat drei zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in Deutschland nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
In der Europäischen Union dürfen heimische und importierte Lebens- und Futtermittel künftig keine messbaren Rückstände der Pestizide Clothianidin und Thiamethoxam enthalten.



05.12.22 - Staatliche Beihilfen: EU-Kommission genehmigt Förderung von erneuerbarem Strom in Deutschland
Die Europäische Kommission hat drei zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in Deutschland nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahmen ergänzen das Erneuerbare-Energien-Gesetz ("EEG 2021") und leisten einen weiteren Beitrag zu den Umweltzielen Deutschlands sowie zu den strategischen Zielen der EU im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte, dass die genehmigten Maßnahmen die Überkompensation für Erzeuger bei hohen Strompreisen verhinderten. "Auch tragen sie zur Netzstabilität bei, indem beispielsweise der Beitrag von kleinen Solaranlagen auf Dächern maximiert wird. Die Maßnahmen entsprechen den Zielen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die Treibhausgasemissionen werden verringert und die Ziele des europäischen Grünen Deals unterstützt."

05.12.22 - Bienenschädliche Neonikotiniode: Neue Grenzwerte für Rückstände in Lebensmitteln
In der Europäischen Union dürfen heimische und importierte Lebens- und Futtermittel künftig keine messbaren Rückstände der Pestizide Clothianidin und Thiamethoxam enthalten. Die EU-Staaten haben einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission bestätigt. Die zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides sagte: "Aufgrund ihrer negativen Auswirkungen auf Bestäuber, insbesondere auf Bienen, wurde die Verwendung dieser beiden Neonikotinoide in der EU bereits eingestellt. Heute gehen wir einen Schritt weiter und tragen auch auf globaler Ebene zum Übergang zu nachhaltigen Nahrungsmittelsystemen bei. Sobald die heute vereinbarten Regeln in Kraft getreten sind, dürfen importierte Produkte keine Rückstände dieser beiden Neonikotinoide mehr enthalten."

05.12.22 - 74 Unternehmen treten der Allianz für eine emissionsfreie Luftfahrt bei
Die EU-Kommission hat die Liste der ersten Mitglieder der Allianz für einen emissionsfreien Luftverkehr (Alliance for Zero-Emission Aviation, AZEA) veröffentlicht. Die Liste umfasst 74 Unternehmen aus der gesamten Luftfahrtbranche, dazu gehören Unternehmen, Fluggesellschaften, Flugzeugvermieter, Flughäfen, Energieversorger, Wirtschaftsverbände und Organisationen der Zivilgesellschaft. Aus Deutschland sind beispielsweise das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung und die Hamburg Aviation dabei. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton hat die Allianz für einen emissionsfreien Luftverkehr am 24. Juni 2022 ins Leben gerufen.


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