07.02.22 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert einige Bestandteile der neuen gesetzlichen Regeln zur Kontrolle des Impf-, Genesenen- oder Teststatus (3G) durch Arbeitgeber.
Die große Mehrheit der Unternehmen hat seine Beschäftigten wegen Corona ins Homeoffice geschickt. Gut jedes dritte (37 Prozent) hat in der Pandemie erstmals Homeoffice eingeführt.
07.02.22 - Unternehmen wollen ihre Leute zurück ins Büro holen
Die große Mehrheit der Unternehmen hat seine Beschäftigten wegen Corona ins Homeoffice geschickt. Gut jedes dritte (37 Prozent) hat in der Pandemie erstmals Homeoffice eingeführt. Weitere 44 Prozent der Unternehmen haben bereits zuvor bestehende Homeoffice-Regelungen ausgeweitet. Damit ermöglichen aktuell acht von zehn (81 Prozent) ihren Beschäftigten, auch außerhalb der Betriebsstätte zu arbeiten. Geht es nach dem Großteil der Unternehmen, soll sich das Blatt aber wieder wenden: Zwar will jedes vierte Unternehmen (23 Prozent), das in der Pandemie auf Homeoffice setzt, die getroffenen Maßnahmen auch danach beibehalten, und weitere 4 Prozent möchten sie sogar ausweiten. 45 Prozent wollen die Maßnahmen aber teilweise zurücknehmen, weitere 27 Prozent wollen künftig kein Homeoffice mehr ermöglichen.
07.02.22 - Resolution: Ombudspersonen fordern besseren Schutz für Hinweisgeber
Auf einem Treffen von Ombudspersonen am 18. November 2021, ausgerichtet von Transparency Deutschland, haben die Teilnehmenden eine gemeinsame Resolution verabschiedet. Sie fordern die kommende Bundesregierung und den Bundestag auf, kurzfristig die Richtlinie der EU zum Hinweisgeberschutz in deutsches Recht umfassend umzusetzen. Diese EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937) gewährt Hinweisgeber Schutz vor Repressalien, wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Verstöße gegen EU-Recht bei ihrem Arbeitgeber, den zuständigen Behörden oder – in bestimmten Fällen – auch der Öffentlichkeit melden. Diese Richtlinie muss bis zum 17. Dezember 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden.
07.02.22 - BfDI: 3G am Arbeitsplatz ginge datenschutzfreundlicher
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert einige Bestandteile der neuen gesetzlichen Regeln zur Kontrolle des Impf-, Genesenen- oder Teststatus (3G) durch Arbeitgeber. "Die Vorarbeiten der Bundesregierung für den Deutschen Bundestag sind an einigen Stellen fehlerhaft und verzichten auf datenschutzfreundliche Regelungen. Meine Behörde hätte gerne frühzeitig und begleitend beraten. Darauf hat das federführende Ministerium aber verzichtet. Folge ist ein unnötiges Risiko datenschutzrechtlicher Fehler, die bei Klagen vor Gerichten zu Verzögerungen führen könnten. Der Pandemiebekämpfung würde das massiv schaden", sagte der BfDI.
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