08.09.22 - Compliance- & Governance-Newsletter
Nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission und nationalen Verbraucherschutzbehörden hat Amazon zugesagt, ihr Abmeldeverfahren mit den EU-Verbraucherschutzvorschriften in Einklang zu bringen.
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Insurance Ireland, einer Vereinigung irischer Versicherungsgesellschaften, nach dem EU-Kartellrecht für rechtlich bindend erklärt.
08.09.22 - Verbraucherschutz: Amazon Prime passt Abmeldeverfahren an EU-Verbraucherschutzvorschriften an
Nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission und nationalen Verbraucherschutzbehörden hat Amazon zugesagt, ihr Abmeldeverfahren mit den EU-Verbraucherschutzvorschriften in Einklang zu bringen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher aus der EU und dem EWR wird es möglich sein, sich auf der Plattform mit nur zwei Klicks über eine markante und eindeutige "Cancel"-Schaltfläche von Amazon Prime abzumelden. Diese Änderung war notwendig, um den EU-Verbraucherschutzvorschriften und insbesondere der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken Genüge zu tun. Nach einer Beschwerde des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC), des norwegischen Verbraucherrats und des Transatlantischen Verbraucherdialogs wurde die Kommission im April 2021 in Zusammenarbeit mit nationalen Verbraucherschutzbehörden tätig.
08.09.22 - Kartellrecht: EU-Kommission akzeptiert Verpflichtungsangebote von Insurance Ireland zur Gewährleistung des Zugangs zu ihrer Datenaustauschplattform
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Insurance Ireland, einer Vereinigung irischer Versicherungsgesellschaften, nach dem EU-Kartellrecht für rechtlich bindend erklärt. Insurance Ireland muss einen fairen und diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Informationsaustauschsystem Insurance Link gewährleisten, das wichtige Daten für Unternehmen bereitstellt, die Kfz-Versicherungsleistungen in Irland anbieten. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Insurance Ireland hat Verpflichtungen angeboten, die sicherstellen, dass der Zugang zu ihrem Datenaustauschsystem auf der Grundlage fairer, objektiver, transparenter und diskriminierungsfreier Kriterien gewährt wird."
08.09.22 - Neue Roamingvorschriften für Reisende in der EU: "Roaming zu Inlandspreisen" für weitere zehn Jahre
Am 1. Juli 2022 trat die neue verbesserte Roamingverordnung in Kraft. Sie verlängert das "Roaming zu Inlandspreisen" – das System, über das Reisende in der EU und im EWR ohne zusätzliche Gebühren aus dem Ausland anrufen, SMS schreiben und im Internet surfen können – bis 2032. Darüber hinaus werden die neuen Vorschriften erhebliche Vorteile für Unternehmen und Bürger in der EU mit sich bringen, die ein besseres Roaming-Erlebnis mit der gleichen Qualität von Mobilfunkdiensten im Ausland wie zu Hause genießen werden. Die neuen Vorschriften verbessern außerdem den Zugang zu Notrufen in der gesamten EU und gewährleisten klare Informationen über Dienste, für die möglicherweise zusätzliche Gebühren anfallen.
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