09.03.22 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der "Green Deal" der EU wird aus Sicht der Bundesregierung zu den gewünschten umweltspezifischen Verbesserungen führen.
Die Länder haben nach Einschätzung der Bundesregierung in den vergangenen Jahren nicht ausreichend in die Digitalisierung und eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser investiert.
09.03.22 - Auswirkungen des "Green Deal" und der Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes auf die deutsche Landwirtschaft
Der "Green Deal" der EU wird aus Sicht der Bundesregierung zu den gewünschten umweltspezifischen Verbesserungen führen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD Fraktion hervor. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) habe eine Studie des Joint-Research Centre (JRC) dem Thünen-Institut und dem Julius-Kühn-Institut mit Bitte um wissenschaftliche Bewertung übermittelt. Diese Bewertung sei am 3. September 2021 vorgelegt worden. Die Ergebnisse der Analyse zeigten, dass die Erreichung der vier Ziele, die auf die Erhöhung der ökologischen Nachhaltigkeit ausgelegt sind, wie die Reduzierung des Risikos und des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, Reduzierung des Nährstoffüberschusses, Vergrößerung der Fläche für den ökologischen Landbau und Vergrößerung der Fläche für artenreiche Landschaftsmerkmale, im Model auch tatsächlich zu den gewünschten umweltspezifischen Verbesserungen führen könnte, auch unter der heutigen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), was die grundsätzliche Plausibilität des gewählten Modellansatzes unterstreiche.
09.03.22 - Auszahlung von Fördermitteln für die Digitalisierung von Kliniken im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes
Die Länder haben nach Einschätzung der Bundesregierung in den vergangenen Jahren nicht ausreichend in die Digitalisierung und eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser investiert. Daher habe Deutschland mit Blick auf den Digitalisierungsgrad der Krankenhaus-IT deutlichen Nachholbedarf, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Um dem Nachholbedarf zu begegnen, sei der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) gebildet worden mit drei Milliarden Euro an Bundesmitteln. Zusammen mit der erforderlichen Kofinanzierung der Länder und/oder Krankenhausträger in Höhe von 30 Prozent stünden insgesamt 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
09.03.22 - Max Rahner, Sales Director DACH der Industrial-Cybersecurity-Anbieterin Claroty, fühlt sich beim neuen IT-Sicherheitsgesetz 2.0 an die Einführung der DSGVO erinnert
Wir alle kennen das Gefühl: Weihnachten kommt immer völlig überraschend. Jedes Jahr. Etwas Ähnliches war vor ein paar Jahren bei der Einführung der DSGVO zu sehen: Obwohl das Gesetz lange bekannt war und es sogar eine zweijährige Übergangsfrist gab, bevor es endgültig in Kraft trat, warteten viele Unternehmen bis zur letzten Sekunde mit der Umsetzung – beziehungsweise scheiterten daran. Ich fürchte, wir befinden uns in exakt der gleichen Situation: Am Horizont steht das IT-Sicherheitsgesetz 2.0. Je nachdem, in welche Kategorie ein Unternehmen fällt (hier wird es schon etwas kompliziert), besteht bereits jetzt für einige akuter Handlungsbedarf. So sind Unternehmen aus dem Sektor der Gefahrstoffe seit dem 1. November 2021 dazu verpflichtet, Störungen zu melden. Andere Unternehmen, nämlich solche, "die Güter nach § 60 Absatz 1 Nummer 1 und 3 der Außenwirtschaftsverordnung in der jeweils geltenden Fassung herstellen oder entwickeln", haben noch eine Schonfrist (wir erinnern uns an die DSGVO) bis zum 1. Mai 2023. Aber glauben Sie mir: Dieses Datum kommt schneller als man denkt.
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