09.11.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Fall des ehemaligen Wirecard-Managers Jan Marsalek ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Mit der Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) steht fest, dass die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) tariffähig ist.



09.11.22 - Keine Äußerung zu Ermittlungsverfahren im Wirecard-Komplex
Der Fall des ehemaligen Wirecard-Managers Jan Marsalek ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, ob der Bundesregierung oder deutschen Sicherheitsbehörden vor der Flucht Marsaleks Erkenntnisse darüber vorlagen, dass dieser und der russische Generalkonsul in München in regelmäßigem Austausch standen.

09.11.22 - Ver.di: Tarifverträge auch in der Pflegebranche
Mit der Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) steht fest, dass die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) tariffähig ist. Damit kann sie Tarifverträge auch in der Pflegebranche abschließen. Ver.di wurde im Jahr 2001 durch einen Zusammenschluss von fünf Gewerkschaften gegründet. Sie hat etwa 1,9 Millionen Mitglieder und ist u.a. für die Pflegebranche zuständig. Der Antragsteller - ein Arbeitgeberverband für Pflegeeinrichtungen in Deutschland - hat die Feststellung begehrt, dass ver.di in der Pflegebranche nicht tariffähig ist. Ihr fehle in diesem Bereich die erforderliche - durch die Zahl der organisierten Arbeitnehmer vermittelte - Durchsetzungskraft gegenüber der Arbeitgeberseite.

09.11.22 - Einführung elektronischer Zeiterfassung
Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Aufgrund dieser gesetzlichen Pflicht kann der Betriebsrat die Einführung eines Systems der (elektronischen) Arbeitszeiterfassung im Betrieb nicht mithilfe der Einigungsstelle erzwingen. Ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG besteht nur, wenn und soweit die betriebliche Angelegenheit nicht schon gesetzlich geregelt ist. Der Antrag stellende Betriebsrat und die Arbeitgeberinnen, die eine vollstationäre Wohneinrichtung als gemeinsamen Betrieb unterhalten, schlossen im Jahr 2018 eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Zeitgleich verhandelten sie über eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung. Eine Einigung hierüber kam nicht zustande.


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