11.01.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Scrive, Anbieterin von Lösungen für elektronische Vertragsunterzeichnung, will sich künftig verstärkt auf den deutschen Markt konzentrieren.
Die deutschen Banken haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Kunden zeitnah über ein höchstrichterliches Urteil zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterrichtet, die Umsetzung sei aber noch im Gange.



11.01.22 - Rechtsgültige elektronische Unterschriften in wenigen Minuten -Europäischer Standard für elektronische Signaturen
Scrive, Anbieterin von Lösungen für elektronische Vertragsunterzeichnung, will sich künftig verstärkt auf den deutschen Markt konzentrieren. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Stockholm und Büros in vier weiteren europäischen Ländern hat sich seit der Gründung 2010 zum führenden Anbieter für elektronische Signaturen in Nordeuropa entwickelt. Der Kundenstamm in Deutschland umfasst aktuell rund 50 Unternehmen, darunter Volkswagen, Streif Haus und Academic Work. Vom deutschen Scrive-Unternehmenssitz in München aus sollen die Vertriebsaktivitäten verstärkt werden. Zudem will sich Scrive auf den Aufbau von deutschen und internationalen Plattform-, Integrations- und Reseller-Partnerschaften konzentrieren. Kaufprozesse laufen heute mehr denn je digital ab. Das Unterzeichnen von Verträgen war für Kunden bisher oft mit einer analogen Unterbrechung verbunden. Umgekehrt hatten Unternehmen häufig einen großen Aufwand mit der Verwaltung und Überprüfung teils analoger und teils digitaler Daten. Mit Scrive wird das Senden, Signieren und Verwalten von Verträgen von unterwegs und auf jedem Gerät möglich.

11.01.22 - Vernetzung der deutschen Marktüberwachungsbehörden
Mit der Einrichtung des Deutschen Marktüberwachungsforums beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist laut Bundesregierung eine Vernetzung der deutschen Marktüberwachungsbehörden erreicht worden, "um gemeinsam auf eine stetige Verbesserung und einheitliche Anwendung der Marktüberwachungsbestimmungen zum Schutz der Verbraucher und auf faire Wettbewerbsbedingungen und Rechtsklarheit für die Wirtschaftsakteure hinzuwirken". So heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die neue europäische Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 enthalte Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch harmonisierten Non-Food-Produktbereich. Sie gebe den nationalen Marktüberwachungsbehörden die notwendigen Befugnisse und Kompetenzen an die Hand, um gegen nicht konforme und insbesondere nicht sichere Non-Food-Produkte vorzugehen und diese erforderlichenfalls auch vom Markt zu nehmen.

11.01.22 - Folgen des BGH-Urteils zur Unwirksamkeit von Klauseln mit Zustimmungsfiktion in Banken-AGB
Die deutschen Banken haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Kunden zeitnah über ein höchstrichterliches Urteil zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterrichtet, die Umsetzung sei aber noch im Gange. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Den Abgeordneten zufolge hatten deutsche Banken allgemein eine Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach bei Gebührenerhöhungen die Zustimmung der Kunden als erteilt gilt, sofern diese nicht ausdrücklich widersprechen. Solche Klauseln habe der Bundesgerichtshof am 27. April 2021 für unwirksam erklärt. Die Bundesregierung weist nun darauf hin, dass das Gericht die Begründung dieser Entscheidung erst Anfang Juni veröffentlicht habe. In den Juni-Abrechnungen hätten die meisten Banken dann ihre Kunden darauf hingewiesen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehe in dieser Sache im Austausch sowohl mit der Kreditwirtschaft als auch mit Verbraucherschutzorganisationen, um die Umsetzung des Urteils zu überwachen.


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