14.10.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Mit der EU-Verordnung "Markets in Crypto Assets" werde ein wettbewerbsfähiger und sicherer Rechtsrahmen für Kryptowerte einschließlich Stablecoins und für wesentliche Krypto-Dienstleistungen geschaffen.
Kundinnen und Kunden werden im Rahmen ihrer Anlageberatung seit dem 2. August 2022 auch danach befragt, ob sie auf Nachhaltigkeitsaspekte bei Geldanlageprodukten Wert legen.


14.10.22 - Whistleblower-Vorschriften müssen in Einklang mit den Datenschutzvorgaben stehen und dürfen nicht zu neuer Rechtsunsicherheit führen
Das Bundeskabinett hat über die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie gesprochen, die für mehr Schutz für Whistlelower in Unternehmen sorgen soll. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Deutschland muss mehr für den Schutz von Whistleblowern tun. Wer zum Beispiel Hinweise auf gravierende Missstände oder Fehlverhalten in Unternehmen gibt, etwa bei Korruption oder Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften, muss künftig besser geschützt werden."

14.10.22 - Neue EU-Regeln für Nachhaltigkeitspräferenzen in der Geldanlage
Kundinnen und Kunden werden im Rahmen ihrer Anlageberatung seit dem 2. August 2022 auch danach befragt, ob sie auf Nachhaltigkeitsaspekte bei Geldanlageprodukten Wert legen. Das gibt eine europäische Verordnung zur Finanzmarktrichtlinie MiFID II vor. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) unterstützt das Ziel des Gesetzgebers, die Nachhaltigkeit auch in der Anlageberatung weiter zu fördern. Die in der DK vertretenen Banken und Sparkassen stehen bereit, die neuen gesetzlichen Vorgaben zum Starttermin am 2. August umzusetzen. Die Kunden müssen sich allerdings darauf einstellen, dass dadurch ein bislang schon sehr aufwändiger und detaillierter Beratungsprozess noch erheblich an Komplexität zunehmen wird. Die umfangreichen Vorgaben der EU schreiben den Beraterinnen und Beratern konkret vor, wie sie ihre Kundinnen und Kunden in mehreren Schritten nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen haben.

14.10.22 - Identifikationspflicht beim Handel mit Kryptowährungen
Auftraggeber und Begünstigte sollen in Zukunft bei der Übertragung von Kryptowerten identifiziert werden müssen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Darin versichert die Bundesregierung, sie setzte sich auf europäischer und internationaler Ebene für einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Kryptowerte einschließlich Stablecoins ein. Mit der EU-Verordnung "Markets in Crypto Assets" werde ein wettbewerbsfähiger und sicherer Rechtsrahmen für Kryptowerte einschließlich Stablecoins und für wesentliche Krypto-Dienstleistungen geschaffen.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht es wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

13.10.22 - Hogan Lovells stellt neues Tool zur Prüfung ausländischer Investitionen in Deutschland vor

13.10.22 - Startups können als GmbH oder UG per Videoschalte gegründet werden - Ab kommendem Jahr sind auch Änderungen des Gesellschaftervertrages digital möglich

13.10.22 - Schafft die Interne Revision auch für Investoren einen Mehrwert?


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen