21.10.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Anteil der 100 größten Unternehmen an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung ist abermals gesunken, die personellen Verflechtungen der führenden Unternehmen untereinander sind rückläufig und die kapitalmäßige Verflechtung befindet sich weiterhin auf einem niedrigen Niveau.
Die Deutsche Bundesregierung nimmt in einer Unterrichtung Stellung zum 8. Sektorgutachten der Monopolkommission.



21.10.22 - Monopolkommission: Unternehmenskonzentration rückläufig
Der seit 1978, dem Beginn der Berichterstattung durch die Monopolkommission, zu beobachtende Rücklauf bei der aggregierten Unternehmenskonzentration setzt sich fort. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum 24. Hauptgutachten der Monopolkommission zum Thema Wettbewerb 2022 hervor. "Der Anteil der 100 größten Unternehmen an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung ist abermals gesunken, die personellen Verflechtungen der führenden Unternehmen untereinander sind rückläufig und die kapitalmäßige Verflechtung befindet sich weiterhin auf einem niedrigen Niveau", heißt es in der Unterrichtung. Doch in den ohnehin hoch konzentrierten regulierten Wirtschaftszweigen des Dienstleistungssektors sei ein deutlicher Konzentrationsanstieg zu beobachten, schreibt die Monopolkommission weiter.

21.10.22 - Regierung zum Energie-Gutachten der Monopolkommission
Die Deutsche Bundesregierung nimmt in einer Unterrichtung Stellung zum 8. Sektorgutachten der Monopolkommission. Die Monopolkommission hat nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) alle zwei Jahre ein Gutachten zu erstellen, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs und die Frage beurteilt, ob funktionsfähiger Wettbewerb auf den Märkten der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas in der Bundesrepublik Deutschland besteht. Bei der Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung würden die Einschätzungen der Monopolkommission überwiegend geteilt. Jedoch müsse die - zum Veröffentlichungszeitpunkt des Sektorgutachtens nachvollziehbare - Einschätzung, dass eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen in der Stromerzeugung nicht zu beobachten sei, nunmehr relativiert werden.

21.10.22 - Bundeskartellamt lässt einmalig zeitlich begrenzte Kooperation von Zuckerproduzenten zu
Die vier in Deutschland herstellenden Zucker-Unternehmen Nordzucker, Südzucker, Pfeifer & Langen und Cosun Beet planen eine Kooperation, um für den Fall eines Gasversorgungsnotstandes die Verarbeitung von Zuckerrüben zu sichern. Die Vereinbarung sieht vor, dass sich die Unternehmen im Falle einer Kappung der Gasversorgung und resultierendem Produktionsstillstand in den betroffenen Fabriken gegenseitig Produktionskapazitäten zur Verfügung stellen. Der Verein der Zuckerindustrie (VdZ) soll bei der Kooperation einbezogen werden. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir unterstützen Initiativen zur Krisenbewältigung im Rahmen des Kartellrechts. Die Kooperation der Zuckerhersteller dient in diesen schwierigen Zeiten der Abfederung einer möglichen Gasmangellage in der Produktion. Zurzeit werden einige Zuckerfabriken mit Erdgas befeuert. Bleibt das Gas aus, käme es zum Produktionsstillstand mit gravierenden Folgen, da der Verderb großer Teile der Rüben-Ernte droht.


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