23.03.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Ein besonderes Charakteristikum der EU-Whistleblowing-Richtlinie (nachfolgend: "WBRL") besteht darin, dass sie auch Personen erfasst, die selbst keine Meldung oder Offenlegung vorgenomrnen haben, aber mit einem Hinweisgeber in bestimmter Weise verbunden sind.
Der Diskurs um die sog. "Menschenrechtsverantwortung" europäischer Unternehmen nimmt bemerkenswerte Züge an.


23.03.22 - "Menschenrechtsschutz" durch Billigkeitshaftung
Der Diskurs um die sog. "Menschenrechtsverantwortung" europäischer Unternehmen nimmt bemerkenswerte Züge an. Über den normativen Gehalt der mit dem schillernden Begriff der "Menschenrechte" verbundenen Rechtspositionen herrscht allenfalls rudimentäre Klarheit. Dennoch wird von verschiedener Seite eine Unternehmenshaftung postuliert, die sich von etablierten Verantwortungsstrukturen des nationalen Rechts weit entfernt und das Ökonomische Fundament funktionaler Gesellschaftsrechtssysteme zu erodieren droht.

23.03.22 - Der Schutz verbundener Personen nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie und seine Umsetzung in deutsches Recht
Ein besonderes Charakteristikum der EU-Whistleblowing-Richtlinie (nachfolgend: "WBRL") besteht darin, dass sie auch Personen erfasst, die selbst keine Meldung oder Offenlegung vorgenomrnen haben, aber mit einem Hinweisgeber in bestimmter Weise verbunden sind. Nach Art. 4 Abs. 4 WBRL gelten für sie "[d]ie Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern gemäß Kapitel VI, soweit einschlägig". Dies betrifft insbesondere den Schutz vor Repressalien.

23.03.22 - Aktuelle Rechtsprechung des BGH mit Compliance-Bezug
Der Beitrag bietet eine Auswahl der von November 2020 bis November 2021 veröffentlichten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, soweit sie einen Compliance-Bezug aufweist. Das Aufzeigen möglicher Strafbarkeitsrisiken soll nicht nur Compliance-Verantwortliche sensibilisieren und die Risikoanalyse erleichtern, sondern auch Argumentationshilfen für die tägliche Beratung an die Hand geben.


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