24.01.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Auf viele kleinere landwirtschaftliche Betriebe wird im Jahr 2022 eine höhere steuerliche Belastung zukommen. Der Hauptausschuss stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht in unveränderter Fassung zu.
Die von der Bundesregierung geplanten Steueränderungen für sogenannte pauschalierende Landwirte sind in einer öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses bei den Sachverständigen überwiegend auf Kritik und auch auf Unverständnis gestoßen.



24.01.22 - Veränderung der Vorsteuerbelastung von sogenannten Pauschallandwirten
Auf viele kleinere landwirtschaftliche Betriebe wird im Jahr 2022 eine höhere steuerliche Belastung zukommen. Der Hauptausschuss stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht in unveränderter Fassung zu. Für die Annahme des Gesetzentwurfs votierten die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gegen den Entwurf stimmten die Fraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke. Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll es durch eine Veränderung der Vorsteuerbelastung von sogenannten Pauschallandwirten zu steuerlichen Mehrbelastungen im kommenden Jahr von 80 Millionen Euro und ab 2023 von 95 Millionen Euro pro Jahr kommen. Bis zum Jahr 2025 soll sich die steuerliche Mehrbelastung für pauschalierende Landwirte auf 365 Millionen Euro summieren. Wie es im Gesetzentwurf heißt, ist die Vorsteuerbelastung für den Gesetzgeber ein wichtiges Kriterium, um den Durchschnittssatz für die Pauschallandwirte in zutreffender Höhe festzulegen. Ein zu hoher Durchschnittssteuersatz sei nach dem Unionsrecht nicht zulässig und führe zudem zu Steuerausfällen.

24.01.22 - Pauschalierende Landwirte: Der Deutsche Bauernverband erklärte, der künftige Durchschnittssatz für die Umsatzsteuerpauschalierung von 9,5 Prozent werde dem Anspruch an das Berechnungsverfahren nicht gerecht
Die von der Bundesregierung geplanten Steueränderungen für sogenannte pauschalierende Landwirte sind in einer öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses bei den Sachverständigen überwiegend auf Kritik und auch auf Unverständnis gestoßen. Durch die in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht ab dem 1. Januar 2022 vorgesehene Reduzierung des Durchschnittssatzes für pauschalierende Landwirte von derzeit 10,7 auf 9,5 Prozent soll es nach Angaben der Bundesregierung im kommenden Jahr zu Mehrbelastungen in Höhe von 80 Millionen Euro kommen. Bis zum Jahr 2025 soll sich die steuerliche Mehrbelastung auf 365 Millionen Euro summieren. "Uns fehlen nächstes Jahr 4.500 Euro", erklärte Landwirtin Lucia Heigl (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) in der Anhörung. Für die hauptsächlich betroffenen kleineren landwirtschaftlichen Betriebe müsse unbedingt etwas getan werden. Der Deutsche Bauernverband erklärte, der künftige Durchschnittssatz für die Umsatzsteuerpauschalierung von 9,5 Prozent werde dem Anspruch an das Berechnungsverfahren nicht gerecht.

24.01.22 - Studie: Die Hälfte der Finanzinstitute sieht in der Einhaltung von Vorschriften ein gravierendes Hindernis für den digitalen Wandel
OneSpan hat ihren zweiten jährlichen Global Financial Regulations Report veröffentlicht. In Verbindung mit einer umfassenden Untersuchung darüber, welche Folgen die sich verändernde regulatorische Landschaft auf den Bankensektor hat, zeigt der diesjährige Bericht auch auf, wie Finanzinstitute auf neue Herausforderungen im Zusammenhang mit immer innovativeren Hackerangriffen, dem Schutz sensibler Daten und den zunehmend strengeren Vorschriften reagieren. 48 Prozent der Finanzinstitute geben an, dass die Einhaltung von Vorschriften den digitalen Wandel bremse. In Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen Arizent wurden mehr als 150 Führungskräfte aus globalen Finanzinstituten mit einem Vermögen von 100 Milliarden US-Dollar befragt. Trotz der großen Herausforderungen in Bezug auf Sicherheit und Vorschriften im Jahr 2021, halten 84 Prozent der führenden Vertreter des Bankensektors nach wie vor daran fest, im kommenden Jahr zukunftsweisende Initiativen wie etwa Digitales Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency; CBDC) und den digitalen Euro auf den Weg zu bringen.


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