29.04.22 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die überwiegende Zahl der deutschen Konzerne verfügt über ein konzernweites Compliance-Management-System ("CMS").
Bisher führten aufgedeckte Compliance-Verstöße in Finanzinstituten zur Verschärfung von Gesetzen, Richtlinien und Kontrollen.
29.04.22 - Die Vereinbarkeit von Matrix-Compliance-Steuerungskonzepten mit den Vorgaben des Ordnungswidrigkeitenrechts
Die überwiegende Zahl der deutschen Konzerne verfügt über ein konzernweites Compliance-Management-System ("CMS"). Das CMS vereinigt diejenigen Maßnahmen, die als notwendig erachtet werden, um sicherzustellen, dass es im Konzern zu keinen strafrechtlichen oder bußgeldbewährten Gesetzesverstößen kommt. Es beinhaltet damit auch eine Compliance-Organisation mit definierten Aufgaben und Zuständigkeiten. In der Regel hat die Geschäftsleitung in Gestalt eines Vorstands oder einer Geschäftsführung nach der einschlägigen Compliance-Richtlinie das Ziel und auch die gesetzliche Pflicht nur legale Geschäfte zu betreiben und tritt deshalb einer sog. "kriminogenen Verbandsattitüde" zur Erreichung von Geschäftszielen entgegen. Zu diesem Zweck wird die Geschäftsleitung eine konzernweite Compliance-Abteilung eingerichtet haben, deren Aufgabe es ist, Unternehmenskriminalität zu verhindern, aufzudecken und abzustellen.
29.04.22 - Die zentrale Kontaktstelle - ein Überblick für grenzüberschreitend tätige Zahlungsinstitute
Seit der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) und der vierten Geldwäscherichtlinie (GeldwRL) können Mitgliedstaaten Zahlungsinstituten, die in ihrem Hoheitsgebiet im Rahmen des Europäischen Passes auf Grundlage des Niederlassungsrechts tätig sind und deren Sitz sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, vorschreiben, eine zentrale Kontaktstelle in ihrem Hoheitsgebiet zu bestellen. Durch die Bestellung einer solchen Kontaktstelle soll die Beaufsichtigung der Tätigkeit eines Zahlungsinstitutes in dem jeweiligen Aufnahmemitgliedstaat durch die zuständigen Behörden erleichtert werden. Trotz teilweiser Harmonisierung durch entsprechende EU-Verordnungen sind die Anforderungen an die Bestellung und die Aufgaben einer Kontaktstelle im EWR-Raum uneinheitlich geregelt.
29.04.22 - Psychologische Sicherheit und ihr Effekt auf Compliance-Risiken
Bisher führten aufgedeckte Compliance-Verstöße in Finanzinstituten zur Verschärfung von Gesetzen, Richtlinien und Kontrollen. Wie neue Skandale immer wieder zeigen, scheinen diese Verschärfungen das rechtswidrige Verhalten jedoch nicht erfolgreich eingedämmt zu haben. Einen anderen Ansatz bietet die Implementierung psychologischer Sicherheit (PS), welche Unternehmen nicht nur dabei unterstützt, Compliance-Risiken zu senken, sondern es ihnen darüber hinaus ermöglicht, Innovation und Engagement zu fördern. PS beschreibt die von den Menschen wahrgenommenen Konsequenzen beim Eingehen zwischenmenschlicher Risiken in einem bestimmten Kontext, wie z.B. dem Arbeitsplatz. Im Rahmen einer Untersuchung konnte eine hohe Übereinstimmung zwischen den Compliance-Anforderungen und den einzelnen Attributen der PS festgestellt werden.
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