02.08.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist es nun amtlich: Deutschland bekommt ein Hinweisgeberschutzgesetz und setzt damit zum 02. Juli die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937) um.
Meta plant die Einführung einer neuen Kontenübersicht. In dieser können Metas Kundinnen und Kunden erstmals weitgehend frei und informiert entscheiden, ob sie Meta-Dienste isoliert nutzen oder diese miteinander verknüpfen wollen.



02.08.23 - Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter?
Der Vorsitz im Betriebsrat steht einer Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz typischerweise entgegen und berechtigt den Arbeitgeber in aller Regel, die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten nach Maßgabe des BDSG in der bis zum 24. Mai 2018 gültigen Fassung (aF) zu widerrufen. Der bei der Beklagten angestellte Kläger ist Vorsitzender des Betriebsrats und in dieser Funktion teilweise von der Arbeit freigestellt. Mit Wirkung zum 1. Juni 2015 wurde er von der Beklagten und weiteren in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaften zum Datenschutzbeauftragten bestellt. Auf Veranlassung des Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit widerriefen die Beklagte und die weiteren Konzernunternehmen die Bestellung des Klägers am 1. Dezember 2017 wegen einer Inkompatibilität der Ämter mit sofortiger Wirkung.

02.08.23 - Meta (Facebook) führt neue Kontenübersicht ein – wichtiger Schritt zur Umsetzung der Entscheidung des Bundeskartellamtes
Meta plant die Einführung einer neuen Kontenübersicht. In dieser können Metas Kundinnen und Kunden erstmals weitgehend frei und informiert entscheiden, ob sie Meta-Dienste isoliert nutzen oder diese miteinander verknüpfen wollen. Letztere Option ermöglicht zusätzliche Funktionalitäten wie z.B. das Teilen eines gleichen Beitrags auf verschiedenen Diensten (sog. Crossposting), führt aber auch dazu, dass Meta die verknüpften Daten zu Werbezwecken nutzt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Mit der Facebook-Entscheidung haben wir 2019 auf Basis des allgemeinen Missbrauchsverbots kartellrechtliches Neuland betreten. Wir sehen jetzt, dass der Weg zu einer freien und informierten Entscheidung von Nutzerinnen und Nutzern über die Art und Weise, wie ihre Daten verarbeitet werden, steinig ist, aber gelingen kann. Die Umsetzung unseres Beschlusses ist damit einen wichtigen Schritt vorangekommen, aber noch nicht abgeschlossen."

02.08.23 - Deutsches Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 02. Juli 2023 in Kraft
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist es nun amtlich: Deutschland bekommt ein Hinweisgeberschutzgesetz und setzt damit zum 02. Juli die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937) um. Das Gesetz betrifft insgesamt 70 000 deutsche Unternehmen, die einen vertraulichen Meldekanal einrichten müssen. Die EQS Group AG, Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, begrüßt, dass sich Ampel-Regierung und Opposition auf einen Kompromiss verständigt haben, um Whistleblowern einen möglichst umfassenden Schutz zu bieten. Mit fast anderthalb Jahren Verspätung hatten zuletzt auch Österreich, Italien und Spanien nationale Hinweisgeberschutzgesetze verabschiedet. Damit sind in Kürze EU-weit über 250.000 Unternehmen verpflichtet, Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit Personen, die Meldungen über Missstände oder Gesetzesverstöße abgeben, vor Repressalien wie einer Kündigung geschützt sind.


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