06.06.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in einer Sondersitzung für eine Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften sowie die Umsetzung der EU-Notfallverordnung gestimmt.
Datenlecks, die durch Mitarbeiter (28 Prozent) oder Cyber-Angriffe (16 Prozent) verursacht werden, gehören laut Kaspersky-Umfrage zu den größten Sicherheitsherausforderungen für Unternehmen in Deutschland.
06.06.23 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in einer Sondersitzung für eine Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften sowie die Umsetzung der EU-Notfallverordnung gestimmt. Der geänderte und sachlich erweiterte Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen, dagegen stimmten CDU/CSU, AfD und Die Linke. In der Sitzung kritisierte die CDU/CSU-Fraktion die kurzfristige Einberufung und die späte Übermittelung der Unterlagen. Der Ausschuss hatte kurzfristig eine Anhörung zu den geplanten Regelungen zur EU-Notfallverordnung angesetzt.
06.06.23 - Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen steuerpflichtig
Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 14.02.2023 - IX R 3/22 entschieden. Im Streitfall hatte der Kläger verschiedene Kryptowährungen erworben, getauscht und wieder veräußert. Im Einzelnen handelte es sich um Geschäfte mit Bitcoins, Ethereum und Monero, die der Steuerpflichtige privat tätigte. Im Streitjahr 2017 erzielte er daraus einen Gewinn in Höhe von insgesamt 3,4 Millionen Euro. Mit dem Finanzamt kam es zum Streit darüber, ob der Gewinn aus der Veräußerung und dem Tausch von Kryptowährungen der Einkommensteuer unterliegt. Die vom Steuerpflichtigen beim Finanzgericht erhobene Klage war ganz überwiegend erfolglos.
06.06.23 - 62 Prozent der Unternehmen in Deutschland verfügen bereits über Transparenzrichtlinien
Datenlecks, die durch Mitarbeiter (28 Prozent) oder Cyber-Angriffe (16 Prozent) verursacht werden, gehören laut Kaspersky-Umfrage zu den größten Sicherheitsherausforderungen für Unternehmen in Deutschland. Die wachsende Besorgnis beim Thema Datenschutz lenkt die Aufmerksamkeit der Unternehmen dabei zunehmend auf die Transparenzpolitik ihrer Lieferanten. So sehen 92 Prozent der Unternehmen die Verfügbarkeit von Transparenzrichtlinien als wichtigen Faktor, um mit einem Partner ins Geschäft zu kommen. Datenschutz ist für Unternehmen in Deutschland eine der größten IT-Sicherheitsherausforderungen – und zwar auf mehreren Ebenen. Neben den Datenschutzverletzungen, die sich durch Cyber-Angriffe (16 Prozent) und Mitarbeiter (28 Prozent) ergeben können, sorgen sich Entscheider hinsichtlich Vorfälle, die die von Dritten gehostete IT-Infrastruktur betreffen, sowie der Bespitzelung durch Wettbewerber (jeweils 25 Prozent).
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