09.08.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die EU-Kommission will Korruption in der EU und weltweit stärker bekämpfen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf Prävention und Schaffung einer Kultur der Integrität gelegt werden, in der Korruption nicht toleriert wird.
Die Europäische Kommission hat ein Paket zu Investitionen von Kleinanlegern angenommen, in dessen Mittelpunkt die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher bei einschlägigen Investitionen stehen.



09.08.23 - EU-Kommission will Korruptionsbekämpfung verstärken
Die EU-Kommission will Korruption in der EU und weltweit stärker bekämpfen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf Prävention und Schaffung einer Kultur der Integrität gelegt werden, in der Korruption nicht toleriert wird. Gleichzeitig werden die Durchsetzungsinstrumente gestärkt. Věra Jourová, Vizepräsidentin der Kommission für Werte und Transparenz, erläuterte die Vorschläge: "Mit dem vorgelegten Paket werden EU-weite Definitionen von Korruptionsdelikten präzisiert und die entsprechenden Strafen verschärft. Das wird den Behörden helfen, Kriminelle, egal ob aus dem öffentlichen oder dem privaten Sektor, zu fassen und zu bestrafen, unabhängig davon, wo die Delikte begangen werden. Darüber hinaus werden die Förderung und der langfristige Aufbau der Integrität von öffentlichen Bediensteten dazu führen, dass es in einer gesunden demokratischen Gesellschaft immer weniger Spielraum für Korruption gibt." Josep Borrell, Hoher Vertreter und Vizepräsident, betonte: "Korruption ist ein globales, grenzüberschreitendes Phänomen, das Schätzungen zufolge mindestens 5 Prozent des weltweiten BIP kostet. Korruption untergräbt Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Frieden, internationale Sicherheit und nachhaltige Entwicklung, und dies behindert gleichzeitig das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele in Europa und weltweit. Aus diesem Grund schlage ich parallel zu den Initiativen der Kommission zur Verstärkung der Korruptionsbekämpfung in der EU vor, eine neue Sanktionsregelung im Rahmen der GASP gegen schwere Korruptionsdelikte weltweit einzuführen, die unser externes Instrumentarium zur Korruptionsbekämpfung ergänzen soll."

09.08.23 - Fragen und Antworten: Strengere Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung in der EU und weltweit
Das vorgelegte Antikorruptionspaket umfasst zum einen eine Mitteilung über die Korruptionsbekämpfung in der EU. Sie liefert einen Überblick über die bestehenden EU-Antikorruptionsstrategien und -rechtsvorschriften, über die aktuellen Herausforderungen sowie darüber, wie künftige EU-Maßnahmen intensiviert werden können. Zum anderen umfasst das Paket einen Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Korruptionsbekämpfung. Er enthält Vorschriften zur Aktualisierung und Harmonisierung der Definitionen von Korruptionsdelikten und der Sanktionen zur Ahndung dieser Delikte. Damit soll sichergestellt werden, dass geeignete strafrechtliche Instrumente vorhanden sind, um alle Arten von Korruptionsdelikten zu bekämpfen, Korruption besser zu verhindern und die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu verbessern. Ferner schlägt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit Unterstützung der Kommission vor, das Instrumentarium restriktiver Maßnahmen (Sanktionen) im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) um eine spezielle Sanktionsregelung zur weltweiten Bekämpfung schwerer Korruptionsdelikte zu ergänzen.

09.08.23 - EU-Kommission schlägt neue Vorschriften vor, mit denen Kleinanleger in der EU geschützt und gestärkt werden
Die Europäische Kommission hat ein Paket zu Investitionen von Kleinanlegern angenommen, in dessen Mittelpunkt die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher bei einschlägigen Investitionen stehen. Ziel ist es, Kleinanleger (d. h. Privatanleger) in die Lage zu versetzen, Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren Bedürfnissen und Präferenzen entsprechen, und sicherzustellen, dass sie fair behandelt werden und angemessen geschützt sind. Auf diese Weise wird das Vertrauen von Kleinanlegern gestärkt, sodass sie künftig sicher investieren und die Vorteile der Kapitalmarktunion der EU voll ausschöpfen können. Eines der drei Hauptziele des Aktionsplans 2020 für die Kapitalmarktunion der Kommission bestand darin, die EU als Anlageplatz noch sichererer für die langfristige Anlagetätigkeit der Bürgerinnen und Bürger zu machen. Das heute vorgelegte Paket stellt darauf ab, dieses Ziel zu erreichen und die Teilnahme an den EU-Kapitalmärkten zu fördern, die im Vergleich zu anderen Ländern wie den Vereinigten Staaten traditionell geringer ausfällt, wenngleich die Sparquoten der Europäerinnen und Europäer sehr hoch sind. Die Förderung der Kapitalmarktunion ist auch ein wesentliches Mittel, um private Finanzmittel in unsere Wirtschaft zu lenken und den ökologischen und digitalen Wandel zu finanzieren.


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