11.12.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Mit der Annahme neuer und strengerer CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge müssen bis 2035 alle neu auf dem europäischen Markt zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge emissionsfrei sein.
Mit der Überarbeitung der Richtlinie über das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS-Richtlinie) wird das bestehende EU-EHS gestärkt und die CO2-Bepreisung auf neue Sektoren ausgeweitet.
11.12.23 - Fragen und Antworten: Gruppenfreistellungsverordnung für Konsortien
Seeverkehrsliniendienste umfassen die Erbringung von regelmäßigen, fahrplangebundenen maritimen Diensten im Bereich des Gütertransports (ohne Massengüter, überwiegend in Containern) auf einer bestimmten Route. Solche Dienste erfordern erhebliche Investitionen und werden daher in der Regel von mehreren, im Rahmen von Konsortien zusammenarbeitenden Schifffahrtsunternehmen erbracht. Konsortien sind Vereinbarungen zwischen Seeschifffahrtsunternehmen über den gemeinsamen Betrieb von Diensten und führen in der Regel zu Größenvorteilen und einer besseren Schiffsauslastung. Mit der Gruppenfreistellungsverordnung für Konsortien von 2009 werden Konsortien von dem in Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerten Verbot ausgenommen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So gilt, dass i) Konsortien nicht zu Kernbeschränkungen führen dürfen (d. h. Preisfestsetzungen, Kapazitäts- oder Verkaufsbeschränkungen – ausgenommen Kapazitätsanpassungen aufgrund von Angebots- und Nachfrageschwankungen – sowie Markt- bzw. Kundenzuteilungen sind verboten), ii) der Marktanteil eines Konsortiums 30 Prozent nicht überschreiten darf und iii) die Mitglieder eines Konsortiums das Recht haben müssen, mit einer Kündigungsfrist von höchstens sechs Monaten (bzw. zwölf Monaten bei hochgradig integrierten Konsortien) aus dem Konsortium auszuscheiden.
11.12.23 - Fragen und Antworten – Stärkung und Ausweitung des EU-Emissionshandels mit einem speziellen Klima-Sozialfonds zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Energiewende
Mit der Überarbeitung der Richtlinie über das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS-Richtlinie) wird das bestehende EU-EHS gestärkt und die CO2-Bepreisung auf neue Sektoren ausgeweitet. Die bereits ehrgeizigen Umweltziele des EU-EHS wurden durch die vereinbarte Senkung der Gesamtemissionsobergrenze weiter deutlich gesteigert. Die Emissionen aus den EU-EHS-Sektoren müssen bis 2030 um 62 Prozent gegenüber 2005 gesenkt werden, was im Vergleich zu der zuvor angestrebten Emissionssenkung von 43 Prozent einen erheblichen Anstieg darstellt. Das Tempo der jährlichen Emissionsverringerungen wird anziehen, und zwar von 2,2 Prozent pro Jahr nach dem derzeitigen System auf 4,3 Prozent von 2024 bis 2027 und 4,4 Prozent ab 2028. Die Marktstabilitätsreserve ist ebenfalls gestärkt worden: Mit diesem regelbasierten Mechanismus soll der CO2-Markt durch die Entnahme überschüssiger Zertifikate stabilisiert und die Widerstandsfähigkeit des Systems gegenüber größeren Schocks verbessert werden, indem das Angebot an zu versteigernden Zertifikaten angepasst wird. Das verarbeitende Gewerbe wird weiterhin einen begrenzten Anteil an kostenlos zugeteilten Zertifikaten erhalten, um dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen entgegenzuwirken. Zur Verlagerung von CO2-Emissionen kommt es, wenn Unternehmen aufgrund der mit Klimamaßnahmen verbundenen Kosten ihre Produktion in andere Länder mit weniger strengen Emissionsauflagen verlagern.
11.12.23 - Fragen und Antworten – Nachhaltiger Verkehr, nachhaltige Infrastruktur und nachhaltige Kraftstoffe
Mit der Annahme neuer und strengerer CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge müssen bis 2035 alle neu auf dem europäischen Markt zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge emissionsfrei sein. Als Zwischenschritt hin zur Emissionsfreiheit gilt nach den neuen CO2-Normen, dass die durchschnittlichen Emissionen von neuen Pkw bis 2030 um 55 Prozent und von neuen leichten Nutzfahrzeugen bis 2030 um 50 Prozent im Vergleich zu 2021 gesenkt werden. Diese ehrgeizigen CO2-Normen werden zu einer größeren Nachhaltigkeit des Verkehrssystems führen sowie für sauberere Luft für die Europäerinnen und Europäer sorgen und stellen einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals dar. Der Straßenverkehr wird auf einen klaren Kurs zu einer emissionsfreien Mobilität im Jahr 2050 gebracht und es wird ein Beitrag dazu geleistet, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bis zur Mitte des Jahrhunderts um 90 Prozent zu senken. Diese neuen Rechtsvorschriften sind ein klares Signal an Hersteller sowie Bürgerinnen und Bürger, die Herstellung und den Verkauf emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge zu beschleunigen. Zur Verringerung der CO2-Emissionen müssen alle Hersteller von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen beitragen. Deshalb wird die Ausnahmeregelung für Kleinserienhersteller (die pro Kalenderjahr zwischen 1.000 und 10.000 Neuwagen oder 22.000 neue leichte Nutzfahrzeuge verkaufen) im Rahmen der strengeren Normen ab 2030 aufgehoben.
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