13.11.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Gezielte Konsultation soll Beiträge von öffentlichen Einrichtungen und Interessenvertretern einholen, die mit der SFDR und dem EU-Rahmen für nachhaltige Finanzen als Ganzes besser vertraut sind.
Um die Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung der EU für eine europäische digitale Identität geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
13.11.23 - Datenschutz-Verstöße: 2.000. Bußgeld verhängt
Auch im fünften Sommer nach Inkrafttreten der DSGVO bleibt die Sanktionspraxis der Behörden dynamisch: Jetzt wurde das 2.000. öffentlich einsehbare Bußgeld verhängt. Damit stieg die Summe der Datenschutz-Strafen auf mehr als 4 Milliarden Euro. Gleichzeitig plant die EU aktuell neue Vorgaben, um die Bearbeitung grenzüberschreitender Datenschutzfällen durch die Aufsichtsbehörden zu vereinheitlichen und mehr Transparenz bei der Durchsetzung der DSGVO zu schaffen. Michael Kamps, Partner und Rechtsanwalt bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, erläutert: "Die Anzahl und die Höhe der Bußgelder zeigt, dass sich Bußgelder als Sanktionsmechanismus gegen Datenschutzverstöße etabliert haben. Verschiedene Fälle zeigen aber auch die Bedeutung der weiteren Befugnisse der Aufsichtsbehörden neben den Bußgeldern: Behörden können die Beschränkung oder Untersagung von Datenverarbeitungen anordnen. Dies kann zu gravierenderen Folgen führen, wenn das Geschäftsmodell eines Unternehmens auf Datenverarbeitungen beruht."
13.11.23 - Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in der Bereitstellung staatlicher Wallets, privater Wallets oder staatlicher und privater Wallets im Rahmen der eIDAS-Verordnung (eIDAS-VO)
Um die Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung der EU für eine europäische digitale Identität geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Danach übernimmt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) innerhalb der Bundesregierung "die Gesamtfederführung für die Abstimmung der eIDAS-Verordnung (Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste)". Inhaltlich ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat für das Kapitel II (Kapitelbezeichnung gemäß Verordnungsentwurf "European Digital Identity Wallet") zuständig, im Übrigen das BMDV, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Die gleiche Aufgabenverteilung gelte für die nationale Umsetzung.
13.11.23 - Nachhaltige Finanzentscheidungen: Zwei Konsultationen gestartet
Wie nachhaltig eine Anlage ist und welche Informationen Finanzintermediäre (wie z. B. Vermögensverwalter) den Anlegern vermitteln müssen, legt die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) fest. Sie gilt seit März 2021, soll für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen und Anlegern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Werden diese Ziele erreicht? Für eine Bewertung hat die Europäische Kommission zwei Konsultationen gestartet. Die Europäische Kommission hat eine gezielte Konsultation und eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Die gezielte Konsultation soll Beiträge von öffentlichen Einrichtungen und Interessenvertretern einholen, die mit der SFDR und dem EU-Rahmen für nachhaltige Finanzen als Ganzes besser vertraut sind. Sie richtet sich an Finanzmarktteilnehmer, Anleger, Nichtregierungsorganisationen, öffentliche Behörden, nationale Regulierungsbehörden und andere, die direkt oder indirekt den Bestimmungen der SFDR unterliegen.
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