17.02.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Für eine umfassende Risikoerkennung in Form einer "Compliance Due Diligence" bietet das Werk "Corporate Compliance Checklisten" wertvolle Hilfestellung.
Unwirksamkeit der Klausel zu einem Jahresentgelt in der Ansparphase von Bausparverträgen.



17.02.23 - "Kaspersky Industrial CyberSecurity" nun mit EDR-Funktionen und Risk & Compliance-Assessment für OT
Kaspersky hat ihre Lösung "Kaspersky Industrial CyberSecurity" um Endpoint-Detection-and-Response (EDR)-Funktionalitäten erweitert. Damit erhalten Kunden sofortige Einsicht in Sicherheitsvorfälle innerhalb ihrer Betriebstechnologie (Operational Technology, OT) und können entsprechende Maßnahmen einleiten. Die Lösung hilft dabei, versteckte Schwachstellen in Netzwerken aufzudecken – seien es Sicherheitslücken, Fehlkonfigurationen oder die Nichteinhaltung von Richtlinien und Vorschriften. Mit den neuen Funktionen zur aktiven Abfrage und einer Übersicht der physischen Topologie erhalten Unternehmen eine erweiterte Sicht auf die Anlagen in ihrem OT-Netzwerk und deren Verbindungen.

17.02.23 - "Corporate Compliance Checklisten": Umfassende Risikoerkennung in Form einer "Compliance Due Diligence"
Für eine umfassende Risikoerkennung in Form einer "Compliance Due Diligence" bietet das Werk "Corporate Compliance Checklisten" wertvolle Hilfestellung. In den einzelnen Kapiteln werden in den für die Unternehmen wichtigsten 13 Rechtsgebieten (u.a. Arbeits- und Sozialrecht, Banking/Finance, Börsen- und Kapitalmarktrecht, Exportkontrolle, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, IP/IT, Kartellrecht, M&A) sowie zu Internen Untersuchungen die jeweils maßgeblichen Compliance-Themen anhand von Checklisten dargestellt. So können Compliance-Risiken erkannt und vermieden werden. Nach den detaillierten Kommentierungen zur Implementierung von Compliance-Überprüfungen bietet das Werk am Ende nochmals kurz zusammengefasst die Fragen aus den Checklisten auf einen Blick. Im Anhang sind zudem die Muster von Insiderverzeichnissen nach VO (EU) 2016/347 abgedruckt.

17.02.23 - Unwirksamkeit der Klausel zu einem Jahresentgelt in der Ansparphase von Bausparverträgen
Der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Urteil vom 15. November 2022 - XI ZR 551/21), dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt, unwirksam ist. Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf: Der Kläger, ein eingetragener Verein, nimmt satzungsmäßig Verbraucherinteressen wahr und ist als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen. Die beklagte Bausparkasse verwendet in ihren Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge u.a. die folgende Bestimmung:


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