19.04.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Seit dem 01.01.2023 gilt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten.
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, unterliegt der Verjährung.
19.04.23 - Data Act – Gesetzentwurf der EU-Kommission für den Datenmarkt
Wir erleben es jeden Tag: Datenmengen steigen ins Unermessliche. Die Prognose der EU-Kommission erwartet allein in der EU zwischen 2020 und 2030 einen Anstieg des Datenflusses in Cloud- und Edge-Rechenzentren um 1500 Prozent – kein Tippfehler. Entsprechend riesig ist das wirtschaftliche Potential, denn Daten sind der zentrale Rohstoff etwa für das Internet of Things. Das wiederum wird von der EU im Jahr 2030 auf eine wirtschaftliche Gesamtleistung auf bis zu elf Billionen Euro geschätzt. Somit ist der EU Data Act, der in einem ersten Entwurf im Frühjahr 2022 von der EU-Kommission vorgestellt wurde, in seiner Bedeutung für die Datenökonomie nicht zu unterschätzen. Es geht nämlich um die Rahmenbedingungen für den Austausch von Daten: Das heißt, alle Geschäftsmodelle, die auf vernetzten Produkten und Dienstleistungen beruhen, sind betroffen. Und die Zeit steht nicht still. Der Data Act könnte schon 2024 in Kraft treten.
19.04.23 - Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt der Verjährung
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, unterliegt der Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 6. November 2018* und war es dem Arbeitnehmer nicht zumutbar, Klage auf Abgeltung zu erheben, konnte die Verjährungsfrist nicht vor dem Ende des Jahres 2018 beginnen. Die Beklagte betreibt eine Flugschule. Sie beschäftigte den Kläger seit dem 9. Juni 2010 als Ausbildungsleiter, ohne ihm seinen jährlichen Urlaub von 30 Arbeitstagen zu gewähren.
19.04.23 - Neues Lieferkettengesetz: Wie Dokumenten-Management bei der Einhaltung hilft
Seit dem 01.01.2023 gilt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab Anfang 2024 wird es auch für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden zur Pflicht. Unternehmen müssen nun einen umfassenden Katalog von Verboten beachten, wozu unter anderem Zwangs- und Kinderarbeit sowie Missachtung von Gesundheitsschutz zählen. Die wichtige Neuerung dabei ist, dass Unternehmen nicht nur für eigene Werke oder Niederlassungen verantwortlich sind, sondern für ihre gesamte Lieferkette. Die unternehmerische Sorgfaltspflicht erstreckt sich also auch auf Aktivitäten von Vertragspartnern und Zulieferern.
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