19.12.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Bundesrat beurteilt die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung grundsätzlich positiv, verlangt aber in seiner Stellungnahme eine Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren.
Alphabet Inc., der Mutterkonzern von Google, räumt Nutzern bessere Wahlmöglichkeiten bei der Verarbeitung ihrer Daten durch Google ein.
19.12.22 - Das Risikomanagementsystem der Finanzbehörden hat den Auftrag, die prüfungsbedürftigen Steuererklärungen herauszufiltern
Der Bundesrat beurteilt die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung grundsätzlich positiv, verlangt aber in seiner Stellungnahme eine Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren. Das geht aus der Unterrichtung der Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrats zu ihrem Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen hervor. Die Unterrichtung enthält auch die Antwort der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats. Aus Sicht der Länderkammer ist das Gesetz zustimmungspflichtig, da Länderkompetenzen bei der Finanzaufsicht über den Nichtfinanzsektor berührt würden. Verwiesen wird auf Paragraf 43 Absatz 5 des Geldwäschegesetzes (GwG). Die Bundesregierung weist diese Sicht zurück und verneint die Zustimmungsbedürftigkeit ihres Gesetzentwurfs. Sie begründet dies unter anderem mit Abweichungsmöglichkeiten der Länder.
19.12.23 - Bundeskartellamt schafft bessere Kontrollmöglichkeiten über Nutzer-Daten bei Google
Alphabet Inc., der Mutterkonzern von Google, räumt Nutzern bessere Wahlmöglichkeiten bei der Verarbeitung ihrer Daten durch Google ein. Entsprechende Verpflichtungszusagen sind das Ergebnis eines Verfahrens des Bundeskartellamtes, das die Behörde auf der Basis des 2021 eingeführten neuen kartellrechtlichen Instruments gegen Wettbewerbsgefährdungen durch große Digitalkonzerne (§ 19a GWB) geführt hat. Das Verfahren ist Ausweis der engen Zusammenarbeit zwischen Bundeskartellamt und Europäischer Kommission auf dem Weg zu mehr Wettbewerb und fairen Märkten im digitalen Sektor. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Daten sind zentral für zahlreiche Geschäftsmodelle der großen Digitalunternehmen. Die Sammlung, Aufbereitung und Kombination von Daten gehören zum Fundament der Marktmacht großer Digitalunternehmen. Konkurrenten von Google verfügen nicht über diese Daten und haben daher gravierende Wettbewerbsnachteile. Künftig haben Nutzerinnen und Nutzer von Google-Diensten sehr viel bessere Wahlmöglichkeiten darüber, was mit ihren Daten geschieht, wie Google sie einsetzen darf und ob die Daten über Dienste hinweg genutzt werden dürfen. Das schützt zum einen das Selbstbestimmungsrecht der Nutzerinnen und Nutzer hinsichtlich ihrer Daten. Zum anderen kann so die datengetriebene Marktmacht von Google begrenzt werden."
19.12.23 - Das Risikomanagementsystem der Finanzbehörden hat den Auftrag, die prüfungsbedürftigen Steuererklärungen herauszufiltern
Der Bundesrat beurteilt die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung grundsätzlich positiv, verlangt aber in seiner Stellungnahme eine Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren. Das geht aus der Unterrichtung der Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrats zu ihrem Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen hervor. Die Unterrichtung enthält auch die Antwort der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats. Aus Sicht der Länderkammer ist das Gesetz zustimmungspflichtig, da Länderkompetenzen bei der Finanzaufsicht über den Nichtfinanzsektor berührt würden. Verwiesen wird auf Paragraf 43 Absatz 5 des Geldwäschegesetzes (GwG). Die Bundesregierung weist diese Sicht zurück und verneint die Zustimmungsbedürftigkeit ihres Gesetzentwurfs. Sie begründet dies unter anderem mit Abweichungsmöglichkeiten der Länder.
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