23.01.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


In einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses haben zehn Sachverständige ihre Einschätzung zur Ratifikation des Freihandelsabkommens mit Kanada (Ceta) abgegeben.
Die Deutsche Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, jede emittierte Tonne CO2 zu bepreisen.



23.01.23 - Öffentliche Anhörung zum Freihandelsabkommen Ceta
In einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses haben zehn Sachverständige ihre Einschätzung zur Ratifikation des Freihandelsabkommens mit Kanada (Ceta) abgegeben. Konkret beraten wurden dabei der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016". Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen Deutschlands beziehungsweise der Europäischen Union mit Kanada weiter ausbauen. Es gelte, so die Bundesregierung, "die Möglichkeiten für den Handel und für Investitionen zwischen der Europäischen Union und Kanada zu steigern, insbesondere durch einen verbesserten Marktzugang für Waren und Dienstleistungen sowie besser miteinander vereinbarte und klare Handelsregeln".

23.01.23 - Bundesregierung lehnt Ausnahmen bei der CO2-Bepreisung ab
Die Deutsche Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, jede emittierte Tonne CO2 zu bepreisen. Deshalb sollen sämtliche fossilen Brennstoffemissionen mit einem CO2-Preis versehen werden. Das gilt bereits für die Sektoren Wärme und Verkehr. Ab 2023 soll es auch für die Brennstoffe Kohle und Abfälle gelten. In seiner Stellungnahme zum entsprechenden Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelgesetzes forderte der Bundesrat, solche Anlagen auszunehmen, deren Hauptzweck die Verbrennung gefährlicher Abfälle ist. Das lehnt die Bundesregierung ab.

23.01.23 - Union: Belastungen von Unternehmen durch neue IED-Richtlinie
Die CDU/CSU-Fraktion will zusätzliche Belastungen von Unternehmen im Zusammenhang mit den im Rahmen des Europäischen Green Deals geplanten Änderungen an der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) sowie der Abfalldeponien-Richtlinie vermeiden. Die Bundesregierung solle bei den Verhandlungen darüber sicherstellen, dass Unternehmen in der aktuellen Energiekrise nicht durch die neuen Regelungen "unverhältnismäßig stark belastet" werden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag zur Stellungnahme des Deutschen Bundestags nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien.


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