27.07.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Seit der Produkthaftungsrichtlinie ("ProdHaftRL") von 1985 hat sich die Art und Weise, wie Produkte hergestellt, vertrieben und betrieben werden, sowie die Produktpalette als solche erheblich verändert und erweitert.
Seit dem ersten Entwurf für das nunmehr als Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getretene Regelwerk zur Supply Chain Compliance wird in Deutschland lebhaft über dessen politischen Sinn, seine handwerkliche Güte und befürchtete Überlastungen der Wirtschaft gestritten.
27.07.23 - Aktuelle Entwicklungen in den USA: DOJ schafft Anreize für mehr Selbstanzeigen, macht Vorgaben für die Ausgestaltung von Vergütungsstrukturen und fördert Gehaltsrückforderungen
Dieser Beitrag der CCZ-Reihe "Aktuelle Entwicklungen in den USA" behandelt weitreichende Neuerungen in der Strafverfolgungspraxis des DOJ. Das DOJ schafft neue Anreize für mehr Selbstanzeigen und eine bessere Kooperation von Unternehmen mit dem DOJ. Zudem macht es Vorgaben für die Vergütungsstrukturen in Unternehmen sowie für Gehaltsrückforderungen hei Fehlverhalten. DOJ schafft neue Anreize für mehr Selbstanzeigen und bessere Kooperation von Unternehmen mit dem DOJ. Die Aufklärung von Unternehmenskriminalität ist in großem Maße abhängig von den Tätern.
27.07.23 - Neuerungen und digitale Aspekte des Vorschlags der EU-Kommission für eine neue Produkthaftungsrichtlinie
Seit der Produkthaftungsrichtlinie ("ProdHaftRL") von 1985 hat sich die Art und Weise, wie Produkte hergestellt, vertrieben und betrieben werden, sowie die Produktpalette als solche erheblich verändert und erweitert. Zur Anpassung der Produkthaftung an diese Entwicklungen hat die EU-Kommission am 28.9.2022 einen Entwurf für eine neue Produkthaftungsrichtlinie ("ProdHaftRL-E") veröffentlicht und verfolgt damit ihre Digitalisierungsoffensive weiter, die schon 2022 im Schuld- und Kaufrecht Einzug gefunden hat.
27.07.23 - Die Lieferketten-Risikoanalyse nach dem LkSG – Ein taugliches Konzept, aber unklare Maßstäbe
Seit dem ersten Entwurf für das nunmehr als Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getretene Regelwerk zur Supply Chain Compliance wird in Deutschland lebhaft über dessen politischen Sinn, seine handwerkliche Güte und befürchtete Überlastungen der Wirtschaft gestritten. Fakt ist, dass Unternehmen, die in Deutschland zumindest eine Zweigniederlassung unterhalten und in der Regel mindestens 3.000 Mitarbeiter beschäftigen, seit dem 1.1.2023 den im LkSG normierten Sorgfaltspflichten unterliegen (§ 1 Abs. 1 LkSG) und daher spätestens jetzt entsprechende Prozesse implementieren sollten. Der Schwellenwert wird zum 1.1.2024 auf 1.000 Beschäftigte herabgesetzt, sodass der Anwendungsbereich mittelfristig ca. 2.900 Unternehmen in Deutschland betreffen wird.
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