28.07.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Empfehlung A.5 Hs. 1 DCGK fordert eine Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, Empfehlung A.5 Hs. 2 DCGK eine Stellungnahme zu Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme.
Wer nach Kommentarliteratur zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Internet sucht, bekommt schon einige Treffer angezeigt. Ein Kommentar ist vorbestellbar, der laut Information auf der Verlags-Website am 31.12.2023 erscheinen soll.



28.07.23 - Beschreibung und Stellungnahme zu Angemessenheit und Wirksamkeit von internen Systemen zur Risikovermeidung
Empfehlung A.5 Hs. 1 DCGK fordert eine Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, Empfehlung A.5 Hs. 2 DCGK eine Stellungnahme zu Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme. Die praktische Umsetzung von Empfehlung A.5 DCGK stellt vielfältige Herausforderungen an die vom DCGK erfassten Gesellschaften. Daneben bestehen zahlreiche Unsicherheiten in Bezug auf die rechtliche Dimension dieser Empfehlung. Die Empfehlungen A.5 Hs. 1 und Hs. 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sind mit Bekanntmachung der neuen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Bundesanzeiger am 27.6.2022 in Kraft getreten. Erstmalige Anwendung fanden sie daher für etliche Unternehmen mit abweichendem Wirtschaftsjahr zum 31.9.2022 und haben Eingang in deren Geschäftsberichten für das Geschäftsjahr 2021/2022 gefunden.

28.07.23 - Was lange währt, wird endlich gut? - Gesetz zum Hinweisgeberschutz auf der Zielgeraden
Wer nach Kommentarliteratur zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Internet sucht, bekommt schon einige Treffer angezeigt. Ein Kommentar ist vorbestellbar, der laut Information auf der Verlags-Website am 31.12.2023 erscheinen soll. Bei anderen sind sogar Termine im Sommer angegeben. Aber ob das HinSchG dann schon in Kraft getreten sein wird, ob es überhaupt bereits in verabschiedeter, also kommentierbarer Weise vorliegt, erschien lange unsicher. Der Gang der Gesetzgebung hat allen Betroffenen viel Geduld abverlangt, um es vorsichtig zu formulieren.

28.07.23 - Ist der "Ausfuhrverantwortliche" auch für die Einhaltung von import- und einkaufsrelevanten Sanktionen verantwortlich?
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine dauert nun schon mehr als ein Jahr an. Als Reaktion auf den russischen Angriffverabschiedeten die EU, die USA sowie weitere ihrer Verbündeten umfangreiche Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland und dessen Unterstützer Belarus Stand März 2023 hat die EU bereits das zehnte Sanktionspaket erlassen. Die Sicherstellung von sanktionsrechtlicher Compliance hinsichtlich der Sanktionen gegenüber Russland und Belarus ist für die Normadressaten schon allein wegen der großen Anzahl an verschiedenen Sanktionsregelungen, deren weitem Anwendungsbereich und der schnellen Ausweitung besonders herausfordernd.


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