30.11.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Das europäische Chips-Gesetz ist in Kraft. Die neuen Regeln sollen die Versorgungssicherheit, die Widerstandsfähigkeit und die technologische Führungsrolle der EU bei Halbleitertechnologien und -anwendungen gewährleisten.
Die Europäische Kommission hat gegen das Verteidigungsunternehmen Diehl eine Geldbuße von 1,2 Millionen Euro verhängt, weil es mit seinem Konkurrenten RUAG beim Verkauf von Handgranaten ein Kartell gebildet hat.
30.11.23 - Europäisches Chips-Gesetz tritt in Kraft: Anreize für öffentliche und private Investitionen in Produktionsanlagen für Chiphersteller und ihre Zulieferer
Das europäische Chips-Gesetz ist in Kraft. Die neuen Regeln sollen die Versorgungssicherheit, die Widerstandsfähigkeit und die technologische Führungsrolle der EU bei Halbleitertechnologien und -anwendungen gewährleisten. Ziel ist es, den derzeitigen Weltmarktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent zu verdoppeln. "Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Chip-Gesetzgebung macht Europa einen entscheidenden Schritt nach vorn, um sein eigenes Schicksal zu bestimmen", betont EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. "Es wird bereits investiert, verbunden mit beträchtlichen öffentlichen Mitteln und einem soliden Rechtsrahmen. Wir werden zu einem industriellen Kraftzentrum auf den Märkten der Zukunft, das in der Lage ist, uns und die Welt mit ausgereiften und fortschrittlichen Halbleitern zu versorgen. Halbleiter, die wesentliche Bausteine für die Technologien sind, die unsere Zukunft, unsere Industrie und unsere Verteidigungsbasis prägen werden." Halbleiter sind die wesentlichen Bausteine von digitalen und digitalisierten Produkten. Von Smartphones und Autos bis hin zu kritischen Anwendungen und Infrastrukturen für das Gesundheitswesen, die Energieversorgung, die Verteidigung, die Kommunikation und die industrielle Automatisierung – Halbleiter sind von zentraler Bedeutung für die moderne digitale Wirtschaft. Sie stehen auch im Mittelpunkt starker geostrategischer Interessen und des globalen technologischen Wettlaufs.
30.11.23 - Kartellrecht: Kommission verhängt Geldbuße gegen deutsches Verteidigungsunternehmen Diehl
Die Europäische Kommission hat gegen das Verteidigungsunternehmen Diehl eine Geldbuße von 1,2 Millionen Euro verhängt, weil es mit seinem Konkurrenten RUAG beim Verkauf von Handgranaten ein Kartell gebildet hat. Beide Unternehmen räumten ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten einem Vergleich zu. Gegen RUAG wurde keine Geldbuße verhängt, da das Unternehmen die Kommission im Rahmen der Kronzeugenregelung von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Kommissar Didier Reynders, zuständig für Wettbewerbspolitik, erklärte: "Dies ist der erste Kartellbeschluss im Verteidigungssektor. In einer Zeit, in der sich die geopolitischen Gegebenheiten verändern, stellt er unter Beweis, dass wir in keinem Wirtschaftszweig Kartelle dulden, auch nicht in strategischen Wirtschaftszweigen." Das Kartell betraf militärische Handgranaten. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die beiden Hersteller fast 14 Jahre lang nationale Märkte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) untereinander aufgeteilt hatten. Entsprechend dieser Aufteilung durfte nur der Hersteller, dem ein bestimmtes Gebiet zugewiesen war, dort militärische Handgranaten verkaufen – es sei denn, der andere Kartellteilnehmer gab seine Zustimmung. Die Untersuchung der Kommission bestätigte das Vorliegen einer einzigen, fortgesetzten Zuwiderhandlung im EWR, die sich auf den Zeitraum vom 7. November 2007 bis zum 23. November 2021 erstreckte. Die Kartellbeteiligung von RUAG endete am 15. April 2021.
30.11.23 - Umsetzung von EU-Recht: drei Verfahren gegen Deutschland
Im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Verstößen gegen oder Nichtumsetzung von EU-Recht durch die Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, seine Rechtsvorschriften über Arbeitsplatzgrenzwerte für gefährliche Chemikalien an EU-Recht anzupassen. Die Grenzwerte für gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz liegen in Deutschland bis zu viermal höher als in der entsprechenden EU-Richtlinie vorgesehen. Bei zwei weiteren Richtlinien hat Deutschland bisher nicht kommuniziert, wie sie diese in nationales Recht umgesetzt hat. Es geht um die Richtlinie über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes sowie die Vorgaben zur Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr. Mit einem Aufforderungsschreiben (INFR (2023/2043) hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Deutschland hat die Richtlinie zur Festlegung einer vierten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten für gefährliche chemische Arbeitsstoffe nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt. Diese EU-Grenzwerte werden auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Daten formuliert und stellen Expositionsgrenzen dar. Unterhalb dieser Grenzen sind selbst bei kurzfristiger oder täglicher Exposition keine schädlichen Auswirkungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erwarten. Die Mitgliedstaaten müssen diese EU-Werte bei der Festlegung ihrer nationalen Grenzwerte berücksichtigen.
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