31.03.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative "Artikel 4: Folter und unmenschliche Behandlungen an den europäischen Grenzen stoppen" zu registrieren.
Der Bundesregierung sind die technischen Probleme bei der Nutzung des EU-Portals "Clinical Trials Information System" (CTIS) als zentraler Bearbeitungsstelle für klinische Prüfungen von Arzneimitteln bekannt.



31.03.23 - Schutz der Grundrechte an den EU-Grenzen: EU-Kommission registriert neue Bürgerinitiative
Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative "Artikel 4: Folter und unmenschliche Behandlungen an den europäischen Grenzen stoppen" zu registrieren. Die Organisatoren der Initiative fordern einen Rechtsrahmen, der die Achtung des in Artikel 4 der Charta der Grundrechte verankerten Verbots von Gewalt und unmenschlicher Behandlung im Zusammenhang mit der Politik der Union in den Bereichen Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung gewährleistet. Nach Auffassung der Kommission hat die Initiative die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und ist somit rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.

31.03.23 - Technische Probleme bei EU-Plattform für Arzneimittelstudien
Der Bundesregierung sind die technischen Probleme bei der Nutzung des EU-Portals "Clinical Trials Information System" (CTIS) als zentraler Bearbeitungsstelle für klinische Prüfungen von Arzneimitteln bekannt. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) sei intensiv mit der Fehlerbehebung und Stabilisierung von CTIS beschäftigt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hätten in den vergangenen Wochen einige Fehler weitgehend behoben werden können. Auch die Stabilität von CTIS habe sich deutlich verbessert.

31.03.23 - Bundesgerichtshof entscheidet erneut über Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen
Der u. a. für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 24. Januar 2023 erneut über Revisionen des Musterklägers, eines Verbraucherschutzverbands, und der Musterbeklagten, einer Sparkasse, gegen ein Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts Dresden über die Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden (Urteil vom 24. Januar 2023 - XI ZR 257/21). Die beklagte Sparkasse schloss seit Anfang der 1990er-Jahre mit Verbrauchern sogenannte Prämiensparverträge ab, die eine variable Verzinsung der Spareinlage und ab dem dritten Sparjahr eine der Höhe nach - bis zu 50 Prozent der jährlichen Spareinlage ab dem 15. Sparjahr - gestaffelte verzinsliche Prämie vorsehen.


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