04.07.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


DORA definiert spezifische Anforderungen an das Risikomanagement von Finanzdienstleistern fest und enthält gesetzliche Regelungen zu zentralen Bereichen wie der präzisen Meldung von IKT-Vorfällen und dem Risikomanagement durch Dritte.
Bürokratiemonster, Kostentreiber, Bürde für den Mittelstand: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genießt keinen guten Ruf.



04.07.24 - Blockchain und Datenschutz: Wie DMS die Einhaltung von Compliance-Richtlinien verbessert
In einer Ära, in der der Schutz sensibler Informationen eine immer größere Bedeutung für Unternehmen und Organisationen gewinnt, ist die Integration von Blockchain-Technologie in Dokumentenmanagement-Systeme (DMS) ein Schritt in Richtung einer sichereren und rechtskonformen Datenverwaltung. "Die Einführung von Datenschutzrichtlinien wie der Datenschutz-Grundverordnung hat Unternehmen dazu gedrängt, ihre Datenmanagement-Strategien zu überdenken", sagt Harald Krekeler, Geschäftsführer des Softwarebüros Krekeler, und fährt fort: "In dieser Hinsicht spielt die Blockchain-Technologie eine entscheidende Rolle, insbesondere in Kombination mit Dokumentenmanagement-Systemen. Denn auf diese Weise können die Einhaltung von Compliance-Richtlinien erleichtert und der Datenschutz verbessert werden."

04.07.24 - Ransomware im Finanzsektor: DORA-Verordnung als Chance für Unternehmen
Die Zahl der Cyberangriffe auf den Finanzsektor nimmt weltweit zu, und auch in Deutschland stellen Cyberattacken nach Einschätzung der Finanzaufsicht BaFin eine große Gefahr insbesondere für Banken und Versicherer sowie deren Dienstleister dar. Als Reaktion darauf hat die EU den Digital Operational Resilience Act (DORA) verabschiedet. Veritas Technologies, ein führender Anbieter für sicheres Multi-Cloud-Datenmanagement, zeigt, warum die Verordnung vor allem als Chance für Finanzinstitute zu sehen ist, ihre Resilienz zu stärken und ihr Cybersicherheitsniveau signifikant zu erhöhen. DORA definiert spezifische Anforderungen an das Risikomanagement von Finanzdienstleistern fest und enthält gesetzliche Regelungen zu zentralen Bereichen wie der präzisen Meldung von IKT-Vorfällen und dem Risikomanagement durch Dritte. Im Falle eines Angriffs auf einen Finanzdienstleister sind die unmittelbar getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen maßgebend und können erhebliche rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen haben.

04.07.24 - EU-Lieferkettengesetz: Hohe Aufwände binden zusätzliche Vollzeitstellen
Bürokratiemonster, Kostentreiber, Bürde für den Mittelstand: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genießt keinen guten Ruf. Eine aktuelle Studie von Creditreform und dem Handelsblatt Research Institut zeigt, wie Unternehmen tatsächlich dazu stehen – und wie sehr die neuen Regeln sie belasten. Seit Anfang 2023 verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Beschäftigten genauer auf die Arbeits- und Umweltbedingungen bei ihren Lieferanten zu achten. Seit dem 1. Januar 2024 sank die Schwelle auf Firmen mit 1.000 Mitarbeitern. Indirekt sind jedoch sehr viel mehr Betriebe betroffen, denn als Lieferanten der gesetzlich verpflichteten Unternehmen müssen sie nun auch auskunftsfähig sein, wenn sie keine Aufträge verlieren möchten. Doch wie sehr fordern das deutsche LkSG – und zukünftig die erweiterten Anforderungen des jüngst durch den EU-Rat gebilligten EU-Lieferkettengesetzes – die Unternehmen wirklich? Wie steht der Mittelstand zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette? Wie viel Verantwortung übernehmen die Unternehmen jetzt schon? Und wie lange dauert die Umsetzung der neuen Regeln? Höchste Zeit für eine objektive Analyse.


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