04.09.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Das über Jahre ausgearbeitete HinSchG ist mittlerweile in Kraft getreten. Für den Gesetzgeber war - zum Leid zahlreicher Unternehmensverbände - eine umfassende Regulierung im Bereich des Whistleblowing-Rechts selbstverständlich - das Gesellschaftsrecht blieb indessen unbeachtet.
Seit dem 12.10.2023 müssen bestimmte Unternehmenszusammenschlüsse und öffentliche Vergabeverfahren gemäß der EU-Drittstaatensubventionsverordnung (DSVO) bei der Europäischen Kommission gemeldet werden.
04.09.24 - Hinweisgeberschutz im Gesellschaftsrecht: Gelungenes Zusammenspiel oder Compliance-Freifahrtscheine für Leitungs- und Überwachungsorgane?
Das über Jahre ausgearbeitete HinSchG ist mittlerweile in Kraft getreten. Für den Gesetzgeber war - zum Leid zahlreicher Unternehmensverbände - eine umfassende Regulierung im Bereich des Whistleblowing-Rechts selbstverständlich - das Gesellschaftsrecht blieb indessen unbeachtet. Zumindest scheint genau dies auf den ersten Blick der Fall zu sein - und bietet damit enormes Potential für Widersprüche zu bereits bestehenden, gesellschaftsrechtlichen Wertungen. Der nachfolgende Beitrag soll zum einen die Auswirkungen des HinSchG auf gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflichten von Leitungs- und Überwachungsorganen und damit einhergehende Herausforderungen aufzeigen (A.), zum anderen einen Denkanstoß in der Debatte um die rechtliche Zulässigkeit einer einheitlichen Konzernmeldestelle geben (B.).
04.09.24 - Die EU-Drittstaatensubventionsverordnung - erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis
Seit dem 12.10.2023 müssen bestimmte Unternehmenszusammenschlüsse und öffentliche Vergabeverfahren gemäß der EU-Drittstaatensubventionsverordnung (DSVO) bei der Europäischen Kommission gemeldet werden. Dafür werden umfangreiche Daten und Informationen insbesondere zu finanziellen Zuwendungen von Drittstaaten benötigt, die häufig nur mit erheblichem zeitlichem Vorlauf zusammengetragen werden können. Dieser Beitrag beleuchtet die praktischen Probleme, mit denen Unternehmen bei der Anwendung der DSVO konfrontiert sind und gibt einen Überblick über Erfahrungen aus den ersten DSVO-Fällen. Die EU-Drittstaatensubventionsverordnung (DSVO) verfolgt den Zweck, gegen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt durch drittstaatliche Subventionen vorzugehen. Die DSVO soll insbesondere eine von der Europäischen Kommission (Kommission) wahrgenommene Regelungslücke schließen.
04.09.25 - Führungsrolle der EU im Bereich der sicheren und vertrauenswürdigen Künstlichen Intelligenz stärken
Die Europäische Kommission hat das in der Kommission angesiedelte KI-Amt vorgestellt. Das Amt soll dafür sorgen, dass die KI künftig so entwickelt, eingeführt und genutzt werden kann, dass ihr gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Nutzen gesteigert, Innovationen vorangetrieben und gleichzeitig die Risiken verringert werden. Es wird eine Schlüsselrolle bei der Durchführung des KI-Gesetzes spielen, insbesondere in Bezug auf KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Zudem wird es sich dafür einsetzen, die Forschung und Innovation im Bereich der vertrauenswürdigen KI zu fördern und die EU in der internationalen Debatte führend zu positionieren. Das KI-Amt besteht aus folgenden Referaten: Referat für Regulierung und Einhaltung, das die Regulierung koordiniert, um – in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten – die einheitliche Anwendung und Durchsetzung des KI-Gesetzes in der gesamten Union zu erleichtern. Es wird an Untersuchungen mitwirken, gegen mögliche Verstöße vorgehen und etwaige Sanktionen verwalten.
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