10.04.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Behörden werden ihren Durchsetzungsmaßnahmen im Arzneimittelsektor angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Sektors und seiner Auswirkungen auf das Wohlergehen und das Leben der Menschen auch weiterhin höchste Priorität einräumen.
Die Europäische Kommission begrüßt es, dass sich das Europäische Parlament und der Rat geeinigt haben, die bestehenden Vermarktungsnormen für Honig, Fruchtsäften, Konfitüre und Milch zu überprüfen und robuster zu machen.



10.04.24 - EU-Kommission begrüßt politische Einigung über klarere Kennzeichnung und verbesserte Zusammensetzung von Honig, Fruchtsäften, Konfitüre und Milch
Die Europäische Kommission begrüßt es, dass sich das Europäische Parlament und der Rat geeinigt haben, die bestehenden Vermarktungsnormen für Honig, Fruchtsäften, Konfitüre und Milch zu überprüfen und robuster zu machen. Mit den gemeinsamen Vorschriften der sogenannten Frühstücksrichtlinien über die Zusammensetzung, Verkehrsbezeichnungen, Kennzeichnung und Aufmachung dieser Erzeugnisse soll deren freier Verkehr im Binnenmarkt gewährleistet und den Verbrauchern eine fundierte Kaufentscheidung ermöglicht werden. Die überarbeiteten Richtlinien, auf die sich die beiden gesetzgebenden Organe geeinigt haben, sehen folgende Änderungen vor: Die Ursprungsländer von Honig in Honigmischungen müssen auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge des jeweiligen prozentualen Honiganteils angegeben werden. Die Mitgliedstaaten können die Angabe von Prozentsätzen für die vier größten Anteile nur verlangen, wenn diese mehr als 50 Prozent der Mischung ausmachen. Die Kommission wird von den gesetzgebenden Organen ermächtigt, harmonisierte Analysemethoden zur Feststellung von Verfälschungen von Honig mit Zucker, ein einheitliches Verfahren zur Rückverfolgung des Ursprungs von Honig sowie Kriterien einzuführen, mit denen sichergestellt wird, dass Honig beim Verkauf an den Endverbraucher nicht übermäßiger Hitze ausgesetzt wird.

10.04.24 - EU-Kommission führt unangekündigte Nachprüfungen bei Anbietern von Autoreifen durch
Die Europäische Kommission führt in mehreren Mitgliedstaaten unangekündigte Nachprüfungen in der Reifenindustrie durch. Die Kommission hat Bedenken, dass die aufgesuchten Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnten, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verbieten (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Gegenstand der Nachprüfungen sind Anbieter neuer Ersatzreifen für Pkw, Kleinlastwagen, Lkw und Bussen im Europäischen Wirtschaftsraum. Der Kommission liegen Verdachtsmomente vor, dass die betroffenen Unternehmen u. a. über öffentliche Verlautbarungen ihre Preise abgestimmt haben könnten. Bei ihren Nachprüfungen wurden die Kommissionsbediensteten wurden von Mitarbeitern der jeweiligen nationalen Wettbewerbsbehörden begleitet.

10.04.24 - Kommissionsbericht zeigt auf, dass die aktive Durchsetzung des Wettbewerbsrechts weiterhin zu erschwinglichen und innovativen Arzneimitteln beiträgt
Die Europäische Kommission hat einen Bericht über die Maßnahmen der EU-Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden zur Durchsetzung der Kartell- und Fusionskontrollvorschriften der EU im Arzneimittelsektor im Zeitraum 2018 bis 2022 veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass die aktive Durchsetzung der Kartell- und Fusionskontrollvorschriften nach wie vor einen wichtigen Beitrag dazu leistet, dass europäische Patienten Zugang zu einer größeren Auswahl an erschwinglichen und innovativen Arzneimitteln haben. So konnte dieses Ziel auch in der schwierigen Zeit der COVID-19-Pandemie erreicht werden. Die Kommission hat den Bericht, der Arzneimittel und bestimmte andere Medizinprodukte betrifft, in Zusammenarbeit mit den nationalen Wettbewerbsbehörden der 27 EU-Mitgliedstaaten erstellt, mit denen die Kommission im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsnetzes zusammenarbeitet. Der Bericht schließt an einen früheren Bericht an, der den Zeitraum 2009-2017 abdeckte und im Januar 2019 veröffentlicht wurde.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht es wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

09.04.24 - Zulässigkeit der Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"

09.04.24 - Erstmalige Überarbeitung des langfristigen EU-Haushalts wird dazu beitragen, die wichtigsten Herausforderungen der EU zu bewältigen

09.04.24 - Zulässigkeit der Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen