12.06.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der X-Account (vormals Twitter) von Julia Nawalnaja, der Witwe des in Haft verstorbenen russischen Kremlkritikers Alexej Nawalny, ist nach Angaben des Unternehmens nicht willkürlich blockiert worden.
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll reformiert und entfristet werden. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" vor.



12.06.24 - X-Vertreter berichtet Digitalausschuss über Account-Sperrung
Der X-Account (vormals Twitter) von Julia Nawalnaja, der Witwe des in Haft verstorbenen russischen Kremlkritikers Alexej Nawalny, ist nach Angaben des Unternehmens nicht willkürlich blockiert worden. Es habe eine Reihe verdächtiger technischer Signale gegeben, betonte der Unternehmensvertreter Nick Pickles (Head of Global Government Affairs) des sozialen Netzwerks X im Digitalausschuss des Bundestages. Dieser hatte die Ende Februar erfolgte vorübergehende Sperrung des Kontos von Nawalnaja und die Umsetzung der europäischen Vorgaben des Digital Services Act (DSA) auf die Tagesordnung gesetzt. Wenn Systeme zu dem Schluss kämen, dass ein Profil gegen die Regeln verstoße, handele X, betonte Pickles. Angesichts der Masse an Angriffen brauche es Verteidigungslinien, die teilweise automatisiert seien.

12.06.24 - Gesetzentwurf: Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll reformiert und entfristet werden. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" vor. Grundsätzlich sieht der Entwurf vor, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz"als besondere Verfahrensordnung mit seinem bisherigen Anwendungsbereich" erhalten bleiben soll, wie es im Entwurf heißt. Ein ersatzloses Auslaufenlassen der bis 31. August 2024 befristeten Regelungen ist aus Sicht der Bundesregierung nicht angezeigt. "Das Musterverfahren hat sich in der Praxis trotz seiner bisherigen Unzulänglichkeiten grundsätzlich als Instrument zur Bewältigung gehäuft auftretender gleichlaufender Klagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug bewährt", führt der Entwurf dazu aus.

12.06.24 - Datenschutzvereinigung fordert entschiedenen Widerstand gegen "Pay or Consent" Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden
In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist. Hintergrund des offenen Briefs ist, dass der Europäische Gerichtshof das bisherige Gebührenmodell des Facebook- und Instagram-Konzerns Meta beanstandet hat, das auf "Einwilligungen" zur Werbenutzung der Daten basiert, welche tatsächlich nicht freiwillig und daher unwirksam sind.


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