14.02.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Mit "SubsidiärProtect", einer neuartigen Haftpflichtversicherung, ist es Entleihern erstmals möglich, sich gegen Subsidiärhaftungsschäden zu versichern, die ein Personaldienstleister verursacht hat.
Die von der Deutschen Bundesregierung geplante systematische Auswertung von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke wird von Experten begrüßt. Die Neuregelungen können nach Ansicht der Sachverständigen dazu beitragen, die Versorgung zu verbessern und die Forschung zu stärken.



14.02.24 - Neue Versicherung gegen Subsidiärhaftungsschäden bietet Entleihern in der Zeitarbeit erstmals mehr Flexibilität und Sicherheit als Bankbürgschaften
Mit "SubsidiärProtect", einer neuartigen Haftpflichtversicherung, ist es Entleihern erstmals möglich, sich gegen Subsidiärhaftungsschäden zu versichern, die ein Personaldienstleister verursacht hat. Bislang ist eine finanzielle Absicherung nur in Form von Bankbürgschaften möglich, was sowohl für Entleihunternehmen als auch für Zeitarbeitsfirmen mit administrativem Aufwand und finanziellen Nachteilen verbunden ist. Die Subsidiärhaftung ist für Entleiher in der Zeitarbeit ein schwer kalkulierbares Risiko und stellt im schlimmsten Fall eine hohe finanzielle Belastung dar. Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen gilt, dass Entleiher automatisch haften, wenn Personaldienstleister fällige Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft nicht fristgerecht oder nicht komplett zahlen. Dadurch entstehen Entleihfirmen im Schadenfall unerwartet hohe Kosten, die sie selbst nicht verschuldet haben.

14.02.24 - Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG)
Millionen Deutsche sollen eine bessere staatliche Spar-Förderung bekommen: Die Einkommensgrenzen für die Berechtigung der Arbeitnehmer-Sparzulage sollen sich verdoppeln, auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Das sieht die Beschlussempfehlung für das Zukunftsfinanzierungsgesetz vor, das morgen im Plenum des Bundestags in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung steht. Der Finanzausschuss hatte sich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion für den veränderten Gesetzentwurf ausgesprochen. Die Verdoppelung der Arbeitnehmer-Sparzulage kam als Änderungsantrag in den Gesetzentwurf der Bundesregierung, nachdem sich in der öffentlichen Anhörung mehrere Sachverständige dafür ausgesprochen hatten. Laut Katja Hessel, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten damit auf 13,8 Millionen Personen in Deutschland.

14.02.24 - Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG)
Die von der Deutschen Bundesregierung geplante systematische Auswertung von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke wird von Experten begrüßt. Die Neuregelungen können nach Ansicht der Sachverständigen dazu beitragen, die Versorgung zu verbessern und die Forschung zu stärken. Allerdings wiesen die Fachleute in einer Anhörung über das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) auf die Notwendigkeit hin, die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen und die Versicherten über deren Verwendung selbst entscheiden zu lassen. Von Ärzten kritisch gesehen wird die Auswertung von Versichertendaten der Kranken- und Pflegekassen mit Hinweisen an die Versicherten. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung am Mittwochabend sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Dem Gesetzentwurf zufolge soll eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufgebaut werden. Hierzu wird eine unabhängige Stelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet. Den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen soll die stärkere Nutzung ihrer Daten ermöglicht werden, wenn dies der besseren Versorgung dient, etwa der Arzneimitteltherapiesicherheit oder der Erkennung von Krebserkrankungen oder seltenen Erkrankungen.


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