15.02.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden (Urteil vom 21. November 2023 - XI ZR 290/22), dass die in Altersvorsorgeverträgen mit der Bezeichnung "S VorsorgePlus Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz ()" einer Sparkasse enthaltene Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten unwirksam ist.
Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025.


15.02.24 - Unwirksamkeit einer Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten in einem Riester-Altersvorsorgevertrag
Der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden (Urteil vom 21. November 2023 - XI ZR 290/22), dass die in Altersvorsorgeverträgen mit der Bezeichnung "S VorsorgePlus Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz ()" einer Sparkasse enthaltene Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten unwirksam ist. Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf: Der Kläger, ein eingetragener Verein, nimmt satzungsmäßig Verbraucherinteressen wahr und ist als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen. Die beklagte Sparkasse verwendet in ihren Sonderbedingungen für die genannten Altersvorsorgeverträge u.a. die folgende Bestimmung: "Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet." Der Kläger hält die vorbezeichnete Klausel für unwirksam, da sie nicht klar und verständlich sei und die Sparer damit entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteilige. Er nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, es zu unterlassen, sich auf diese oder eine inhaltsgleiche Klausel gegenüber Verbrauchern in Altersvorsorgeverträgen nach dem Altersvermögensgesetz zu berufen.

15.02.24 - DORA kommt: Vier Tipps, worauf (Finanz-)Unternehmen jetzt achten sollten
Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025. Obwohl es sich vorrangig an den Finanzsektor richtet, können auch andere Unternehmen, wie beispielsweise IT-Dienstleister davon betroffen sein. Firmen, die in diese Kategorie fallen oder selbst im Finanzsektor tätig sind, sollten sich also frühzeitig mit der Verordnung befassen. Hendrik Fundermann, COO für den Geschäftsbereich Financial & Professional Services bei der d.velop AG, gibt vier Tipps, wie sie dabei am besten beginnen. Zunächst zielt die DORA-Verordnung auf das europäische Finanzsystem ab. In Deutschland sind davon in erster Linie alle BaFin-regulierten Unternehmen betroffen. Dies umfasst Banken und Versicherungsgesellschaften. Dazu kommen Wertpapierfirmen wie beispielsweise Broker. Außerdem sind Zahlungsdienstleister betroffen, darunter fallen auch E-Geld-Institute und nicht zuletzt weitere Finanzdienstleister.

15.02.24 - Sozialverband VdK fordert Regierung auf, gesetzliche Rente zu stärken
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Das … BGH-Urteil zeigt einmal mehr, dass die Riester-Rente gescheitert ist. Viele Sparerinnen und Sparer, die jetzt in Rente gehen, bekommen es plötzlich mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten zu tun. Das war vielen nicht bekannt. Die Riester-Rente in den Händen der privaten Versicherungswirtschaft ist trotz milliardenschwerer staatlicher Förderung ineffizient und intransparent."


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