16.04.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben.
Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" vor.
16.04.24 - Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Evangelischer Verbund Augusta Ruhr
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen. Sie betreiben Krankenhäuser mit insgesamt acht Standorten in Gelsenkirchen, Bochum, Hattingen, Castrop-Rauxel, Herne und Witten. Das Gemeinschaftsunternehmen umfasst damit mehr als 2.000 Krankenhausbetten, ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) und Einrichtungen der Sozialfürsorge. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Auswertung der Patientenströme zeigt, dass trotz räumlicher Nähe und zahlreicher Verkehrsverbindungen die Krankenhaus-Patienten im Ruhrgebiet die jeweiligen Stadtgrenzen eher selten überschreiten, so dass es durch den Zusammenschluss nur zu geringen Überschneidungen kommt."
16.04.24 - Evaluierung zum "Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz"
Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" vor. Danach hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat dem Bundestag über die Wirksamkeit der mit dem "Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz" 2019 beschlossenen Maßnahmen zu berichten. Gegenstand des Gesetzes ist laut Vorlage das Ausländerzentralregister (AZR) mit rund 21,7 Millionen personenbezogenen Datensätzen im allgemeinen Bestand, "auf das heutzutage potentiell mehr als 16.000 öffentliche Stellen und Organisationen mit mehr als 150.000 Einzelnutzern als Informationsquelle zugreifen können". Mit dem Gesetz wurde dem Bericht zufolge dem Anliegen der Länder und Kommunen zur Weiterentwicklung der Nutzungsmöglichkeiten des AZR Rechnung getragen. Dabei sei es vorrangig darum gegangen, "die nach der Verteilung von Asyl- und Schutzsuchenden bestehenden Aufgaben effizienter zu organisieren und steuern zu können".
16.04.24 - Einstellung des PIN-Rücksetzdienstes für den Online-Ausweis
Um die Nutzung des Online-Ausweises geht es in einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Die Abgeordneten wollen wissen, aus welchen Gründen die Bundesregierung den kostenlosen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für den Online-Ausweis ausgesetzt hat. Wie es in der Anfrage heißt, sollte mit dem PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für den Online-Ausweis die Nutzung des digitalen Ausweises vereinfacht werden. Wer seinen PIN vergessen hatte oder überhaupt den Ausweis aktivieren wollte, habe seit Februar 2022 den kostenlosen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nutzen können. Im Rahmen der von der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP getragenen Bundesregierung erfolgten Prioritätensetzung sei der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nach Ansicht der Fragesteller plötzlich und ohne Vorwarnung zum 29. Dezember 2023 bis auf weiteres ausgesetzt worden.
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