17.04.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der richtige Weg im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität ist unter Sachverständigen umstritten. Das hat eine Anhörung des Finanzausschusses gezeigt.
Das Forschungsministerium möchte mit dem KI-Aktionsplan als Haus voran gehen und den Update-Bedarf der nationalen KI-Strategie schließen. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Mario Brandenburg (FDP), dem Digitalausschuss des Bundestages berichtet.
17.04.24 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG)
Der richtige Weg im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität ist unter Sachverständigen umstritten. Das hat eine Anhörung des Finanzausschusses gezeigt. Anlass waren der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, kurz FKBG, und ein Antrag der Unionsfraktion, die bisher zerstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität zu bündeln und eine Zollpolizei einzurichten. Klar ablehnend zu den Plänen der Bundesregierung äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die deren stellvertretender Vorsitzender Frank Buckenhofer in der Anhörung vertrat. "In der Sache gibt es keine Notwendigkeit, eine neue Behörde zu schaffen", sagte Buckenhofer, der auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen war. In der schriftlichen Stellungnahme der GdP heißt es: "Die beabsichtigte Errichtung einer neuen Bundesbehörde Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) außerhalb der bisherigen polizeilichen Strukturen von Bundeskriminalamt, Zoll, Bundes- und Landespolizei schafft aus Sicht der GdP vor allem für die polizeiliche Bekämpfung komplexer Finanzkriminalität keine Verbesserung und Optimierung bestehender Prozesse und Gesetze."
17.04.24 - KI-Infrastruktur und Rechnerkapazitäten auszubauen
Das Forschungsministerium möchte mit dem KI-Aktionsplan als Haus voran gehen und den Update-Bedarf der nationalen KI-Strategie schließen. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Mario Brandenburg (FDP), dem Digitalausschuss des Bundestages berichtet. Der KI-Aktionsplan sieht bis 2025 Investitionen von mehr als 1,6 Milliarden Euro in Forschung, Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz vor - davon 500 Millionen Euro im laufenden Jahr. Der Plan sei, den Forscherinnen und Forschern die Mittel so wie veranschlagt zur Verfügung zu stellen, betonte Brandenburg auf Nachfrage von Abgeordneten der SPD-Fraktion. Der Aktionsplan trage den aktuellen Entwicklungen bei der Künstlichen Intelligenz Rechnung, betonte Brandenburg. Ein Ziel sei es, die KI-Infrastruktur und Rechnerkapazitäten auszubauen und die bestehende Infrastruktur zu öffnen, um den Transfer von Ideen zu ermöglichen und den Zugang, zum Beispiel für Start-Ups zu verbessern, berichtete er. Dabei sollen auch Förderprogramme und KI-Servicezentren unterstützen.
17.04.24 - Weiteres Vorabentscheidungsverfahren zur Kündigung wegen eines Austritts aus der katholischen Kirche
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordneter Arbeitgeber, der von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis allein aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt. Ein im Jahr 2022 eingeleitetes Vorabentscheidungsverfahren mit einem ähnlichen Gegenstand ist durch ein Anerkenntnis der Arbeitgeberin gegenstandlos geworden. Der beklagte Verein ist ein Frauen- und Fachverband in der katholischen Kirche in Deutschland, der sich der Hilfe für Kinder, Jugendliche, Frauen und ihre Familien in besonderen Lebenslagen widmet. Zu seinen Aufgaben gehört die Beratung von schwangeren Frauen. Die Klägerin ist bei dem Beklagten seit dem Jahr 2006 in der Schwangerschaftsberatung beschäftigt. Von Juni 2013 bis zum 31. Mai 2019 befand sie sich in Elternzeit. Die Klägerin erklärte im Oktober 2013 vor einer kommunalen Behörde ihren Austritt aus der katholischen Kirche. Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Elternzeit am 1. Juni 2019 außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist, hilfsweise ordentlich zum 31. Dezember 2019.
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