18.12.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive sind künftig viel mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und diese Berichte müssen durch einen Wirtschaftsprüfer inhaltlich geprüft werden.
Für das Geschäftsjahr 2024 sind die ersten Unternehmen in Deutschland zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet; eine noch größere Zahl an Unternehmen hat erstmals Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorzulegen.



18.12.24 - Nachhaltigkeitsreporting: Analyse von Vermerken zu freiwilligen Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten
Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive sind künftig viel mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und diese Berichte müssen durch einen Wirtschaftsprüfer inhaltlich geprüft werden. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht, der auch Regelungen zur Ausgestaltung der Prüfungspflicht enthält. Dazu gehören die Anforderungen an den Prüfungsvermerk. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob die Prüfungsvermerke zu Nachhaltigkeitsberichten der DAX-40-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2023 diesen Anforderungen bereits entsprechen. Anleger fragen verstärkt Nachhaltigkeitsinformationen nach, denn Unternehmensrisiken befinden sich im Wandel und nachhaltigkeitsbezogene Risiken und das Bewusstsein der Anleger für deren finanzielle Auswirkungen nehmen zu. Die Beurteilung von Unternehmen erfolgt inzwischen nicht mehr ausschließlich anhand ihrer finanziellen Performance.

18.12.24 - Bedarf einer weiteren Verzahnung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung
Im Zuge der Implementierungsvorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die sich auch auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung erstrecken. Der Grundsatz der "Konnektivität", der in ESRS dargelegt wird, ist ein wichtiges Beispiel hierfür. Dieser hat nicht nur hohe konzeptionelle Bedeutung für die zukünftigen Berichtspflichten, sondern wird in praktischer Hinsicht bereits für die Prüfung und das Enforcement der erstellten Nachhaltigkeitserklärungen eine zentrale Rolle spielen. Um die damit verbundenen Herausforderungen zu meistern, sind tiefgreifende Änderungen in Unternehmensstrukturen und -abläufen unabdingbar. Dies wird im vorliegenden Beitrag näher dargestellt.

18.12.24 - Leitfragen für die Aufstellung der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichte
Für das Geschäftsjahr 2024 sind die ersten Unternehmen in Deutschland zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet; eine noch größere Zahl an Unternehmen hat erstmals Berichte für das Geschäftsjahr 2025 vorzulegen. Zu den Schlüsselfragen, die sich bei den Vorbereitungsarbeiten stellen, zählt jene nach den Berichtsgrenzen – also zur Einheit, die im Nachhaltigkeitsbericht abgebildet wird. Der folgende Beitrag skizziert die dabei anzustellenden Abwägungen im Kontext einer konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung und soll damit eine Hilfestellung bei der Umsetzung der nicht immer klaren Vorgaben bieten. Die Festlegung der Berichtsgrenzen zählt zu den ersten Schritten im Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bereits für die Wesentlichkeitsanalyse ist es erforderlich, klar jene Unternehmen abzustecken, über die Informationen einzuholen sind.


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